Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Waffenkammergebäudes in Gera
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.04.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Militärgebäude und -einrichtungen (45216200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 132129-2026
- Verfahrensnummer
- 5f47d8d0-88d3-43d7-9a75-6b869a6e2b19
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau eines zentralen Waffenkammergebäudes in der Pionierkaserne Gera-Hain aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Erstellung von Brandschutzunterdecken (F30) sowie den Einbau von Revisionsklappen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Leistungsbeschreibung
Neubau zentrales Waffenkammergebäude in der Liegenschaft Pionierkaserne Gera-Hain, Zum Hain 1 in 07554 Gera
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Trockenbauarbeiten
Neubau zentrales Waffenkammergebäude Trockenbauarbeiten . auszugsweiser Leistungsumfang . 335 m² Unterdecken F30, 2x Lagen Feuerschutzplatten mit Unterkonstruktion und 2x40mm Mineralwolle 335 m² Decken spachteln Q3 18 St Öffnung Revisionsklappen 600/600mm herstellen 18 St Revisionsklappen F30 600/600mm einbauen 30 m² Unterdecken, einlagig Gipsplatten mit Unterkonstruktion 30 m² Decken spachteln Q3 5 St Öffnung Revisionsklappen 600/600mm herstellen 5 St Revisionsklappen 600/600mm einbauen 365 m² Arbeitsgerüst für Bearbeitung der Deckenflächen 15 m² Trennwand D100mm einlagig Gipsplatten mit Unterkonstruktion und 1x40mm Mineralwolle 53 m² Trennwand D125mm zweilagig Gipsplatten mit Unterkonstruktion und 1x40mm Mineralwolle 20 m² Vorwandinstallation zweilagig Zementbauplatten mit Unterkonstruktion 82 m² Vorwandinstallation zweilagig Gipsplatten mit Unterkonstruktion 1 St Trennwandkonstruktion für 1 Toilette 2 St Trennwandkonstruktion für 2 Toiletten
Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213. Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
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LOT-0001 · Trockenbauarbeiten
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213. Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 455742-2026
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