Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Grüner und Mühlschlegel Bauunternehmen GmbH & Co. KG

Auftragswert

€3.9M

Zuschlag am

19. Mai 2026

TED·411007-2026

Rohbauarbeiten für Sportstättenbau

Baden-Württemberg
Ulm, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenSport und FreizeitBauwirtschaftRohbauBauleistungenSportstaettenbauUlmOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der SSV Ulm 1846 e. V. schreibt Rohbauarbeiten für ein Bauvorhaben in Ulm aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung sämtlicher Rohbauleistungen gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung von Rohbauarbeiten wie im LV beschrieben

VergabeHero-Einschätzung

Der Sportverein SSV Ulm 1846 e. V. sucht ein Bauunternehmen für die Durchführung von Rohbauarbeiten an einer Sportstätte in Ulm. Die Arbeiten werden als ein zusammenhängendes Los vergeben und orientieren sich an einem detaillierten Leistungsverzeichnis, das die genauen Anforderungen an den Rohbau definiert. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, erfolgt die Vergabe rein nach dem günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung im Bereich Rohbau mitbringen, um die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses fachgerecht umzusetzen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rohbauarbeiten

Durchführung von Rohbauarbeiten wir im LV beschrieben

CPV 45223220
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Grüner und Mühlschlegel Bauunternehmen GmbH & Co. KG · €3.9M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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