Risikobeurteilung und Monitoring für das Vermögensanlagemanagement
Was wird ausgeschrieben
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt eine Dienstleistung zur Risikobeurteilung und zum Monitoring ihres Vermögensanlagemanagements aus. Der Auftrag umfasst die Analyse von Banken und Emittenten, ein Frühwarnsystem sowie den Zugriff auf ein Informationssystem inklusive technischer Unterstützung. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, was einem Zeitraum von vier Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Leistung ist die Risikobeurteilung für das Vermögensanlagemanagement der SVLFG. Dieses beinhaltet folgende Punkte: • eine unabhängige Analyse und Bewertung von Banken, Emittenten und Wertpapieren • das laufende Monitoring zur Bonität und Risiken von Banken (Volksbanken, Sparkassen, private Banken etc.) und sonstigen Emittenten von Pfandbriefen und Wertpapieren) • laufendes Reporting inkl. Frühwarnsystem bei Veränderungen • eine Beratung zur Beurteilung/ Bewertung der Analysen • Abgleich mit veröffentlichten externen Ratings (z. B. Moody’s, S&P, Fitch) • Zugriff auf ein Informationssystem zur Online-Recherche auf o. g. Daten • Schulung zum Online-Angebot und technische Kundenhotline
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sucht einen Dienstleister, der ihre Finanzanlagen überwacht und bewertet. Konkret geht es darum, die Bonität von Banken und anderen Wertpapier-Emittenten laufend zu prüfen, Frühwarnsignale bei Risiken zu liefern und eine fachliche Beratung anzubieten. Zusätzlich muss der Auftragnehmer ein Online-Recherche-System bereitstellen und Schulungen sowie einen technischen Support für die Nutzer bei der SVLFG sicherstellen. Der Vertrag läuft über vier Jahre und zielt darauf ab, die Sicherheit der Kapitalanlagen durch externe Expertise zu erhöhen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123-126 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB gem. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung. Bezug des Bieters zu Russland: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft, sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Fehlende oder unvollständige Angaben, welche nicht wertungsrelevant sind, können innerhalb einer von dem Auftraggeber vorgegebenen Frist auf Anforderung nachgereicht werden. Unterlagen, welche auf Verlangen einzureichen sind, können innerhalb einer von dem Auftraggeber vorgegebenen Frist auf Anforderung nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist die Risikobeurteilung für das Vermögensanlagemanagement der SVLFG. Dieses beinhaltet folgende Punkte: • eine unabhängige Analyse und Bewertung von Banken, Emittenten und Wertpapieren • das laufende Monitoring zur Bonität und Risiken von Banken (Volksbanken, Sparkassen, private Banken etc.) und sonstigen Emittenten von Pfandbriefen und Wertpapieren) • laufendes Reporting inkl. Frühwarnsystem bei Veränderungen • eine Beratung zur Beurteilung/ Bewertung der Analysen • Abgleich mit veröffentlichten externen Ratings (z. B. Moody’s, S&P, Fitch) • Zugriff auf ein Informationssystem zur Online-Recherche auf o. g. Daten • Schulung zum Online-Angebot und technische Kundenhotline
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis ist der im Preisblatt ausgewiesene kalkulatorische Gesamtangebotspreis gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines im Angebotsschreiben eingetragenen Preisnachlasses ohne Bedingungen. Angebotene Preisnachlässe gelten ohne Bedingungen über die gesamte Vertragslaufzeit.
- quality30%
Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität des Konzepts zur Vorgehensweise bei der Analyse und Bewertung“ ist das eingereichte Konzept zur Analyse- und Bewertungsvorgehensweise. Das Angebot des Bieters muss das nachfolgende schriftliche Konzept unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung enthalten. Der Bieter hat in dem Konzept seine Vorgehensweise für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen darzulegen.
- quality20%
Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität der Musteranalyse eines Kreditinstitutes“ ist die vom Bieter eingereichte Musteranalyse. Das Angebot des Bieters muss die nachfolgende schriftliche Musteranalyse eines Kreditinstitutes unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung enthalten. Der Bieter hat in der Musteranalyse seine Vorgehensweise für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen darzulegen.
- quality10%
Grundlage der Punktbewertung für das Zuschlagskriterium „Zeitraum pro Analyse“ ist der im Angebots-schreiben angegebene Zeitraum pro Analyse in Tagen.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung