Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·506476-2026

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung in Hagen

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BildungsdienstleistungenSoziale DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBildungswesenSoziale DienstleistungenBerufliche BildungOeffentliche VerwaltungInklusion
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion NRW) schreibt die Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung aus. Das Projekt umfasst ca. 10 Plätze im Bereich der Agentur für Arbeit Hagen. Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB III.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Konzeption und Durchführung von Behindertenspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach § 117 i.V.m. §§ 51 und 53 SGB III für ca. 10 Plätze der AA Hagen im Bezirk des REZ NRW

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Bildungsträger für die Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung in Hagen. Ziel ist es, etwa 10 Teilnehmern den Einstieg in das Berufsleben durch gezielte Qualifizierung und Förderung zu ermöglichen. Die Maßnahme orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB III), die eine spezifische pädagogische und berufliche Betreuung vorsehen. Der Auftrag richtet sich an erfahrene Bildungseinrichtungen, die in der Lage sind, individuelle Förderpläne für die Teilnehmer zu erstellen und umzusetzen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000REZ NRW BvBReha AA Hagen

REZ NRW BvBReha AA Hagen

CPV 80000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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