Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·492388-2026

Konzeption und Durchführung von Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen für Arbeitsuchende

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
BildungsdienstleistungenSoziale DiensteÖffentliche VerwaltungBildungswesenArbeitsmarktBildungstraegerSozialwesenBerufliche BildungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Nord) schreibt die Durchführung einer Maßnahmekombination zur Aktivierung und Vermittlung gemäß § 45 SGB III aus. Das Projekt richtet sich an etwa 100 Teilnehmende im Bezirk der Agentur für Arbeit Nordhorn. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der beruflichen Bildung und Arbeitsmarktintegration.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination "Aktivierung mit Vermittlung" gem. § 45 Abs.1 S.1 SGB III für ca. 100 Teilnehmende im Bezirk der AA Nordhorn

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Bildungsträger, der eine spezielle Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung von Arbeitsuchenden im Raum Nordhorn durchführt. Ziel ist es, etwa 100 Teilnehmende individuell zu unterstützen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Maßnahme basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB III), das die Förderung der beruflichen Eingliederung regelt. Der Auftrag umfasst sowohl die inhaltliche Konzeption als auch die praktische Umsetzung der Schulungs- und Coaching-Angebote.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000REZ NORD 45Akt3mV AA Nordhorn

REZ NORD 45Akt3mV AA Nordhorn

CPV 80400000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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