Konzeption und Durchführung der Maßnahme Startklar für das Jobcenter Bayreuth Stadt
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die Durchführung der Maßnahme 'Startklar' für ca. 17 Teilnehmende im Bezirk des Jobcenters Bayreuth Stadt aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Arbeitsmarktförderung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juni 2026.
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Konzeption und Durchführung der Maßnahme Startklar für insgesamt ca. 17 Teilnehmendenplätze im Bezirk des Jobcenters Bayreuth Stadt
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Bildungsträger für die Durchführung der Maßnahme 'Startklar' in Bayreuth. Ziel des Programms ist die Unterstützung von Arbeitsuchenden, wobei insgesamt 17 Plätze für Teilnehmende bereitgestellt werden sollen. Der Auftrag umfasst die inhaltliche Konzeption sowie die praktische Umsetzung der Maßnahme vor Ort. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, unter anderem zum Ausschluss von Interessenkonflikten und zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen
- Personalbezogene Eigenerklärung zu Beratungstätigkeiten für die BA (Ethikklausel)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund von Sanktionen gegen Russland (Art. 5k EU 833/2014)
- Angaben zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8) Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland) Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung ist durch die Abgabe der Datei D.5 durch den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erklären. Nach Maßgabe des § 56 VgV können durch die Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachgereicht oder vervollständigt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotREZ Bayern_45Startklar_JC Bayreuth Stadt
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung