TED·278369-2026

Notärztliche Versorgung an drei Standorten im Kreis Ostholstein

rdh. Rettungsdienst Holstein Anstalt öffentlichen RechtsBad Schwartau, GermanyVeröffentlicht 23. Apr. 2026
Auftragswert
~€7.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
25. Mai 2026
-4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rettungsdienst Holstein AöR vergibt Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung an drei Notarztstandorten (Eutin/Süsel, Neustadt i. H. und Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Jeder Standort erfordert eine Besetzung mit geeigneten Notärzten an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Die Leistung umfasst die Personalgestellung von Notärzten im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Die rdh. stellt das Rettungsmittel, die medizinische Ausstattung, Schutzausrüstung und Unterbringung bereit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Rettungsdienst Holstein AöR (nachfolgend: rdh.) ist gemäß § 3 Abs. 3 SHRDG Rettungsdienstträgerin für den Rettungsdienstbereich des Kreises Ostholstein. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt die rdh. als Trägerin des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen. Die Durchführung der operativen Aufgaben des Rettungsdienstes durch den Beauftragten erfolgt im Namen der rdh. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der rdh. die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Rettungsdienst Holstein AöR (rdh.) sucht einen Auftragnehmer für die notärztliche Versorgung an drei Standorten im Kreis Ostholstein: Eutin/Süsel, Neustadt i. H. und Bad Schwartau. An jedem Standort muss rund um die Uhr (24/7) ein Notarzt verfügbar sein. Der Auftragnehmer stellt die Notärzte im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG zur Verfügung, während die rdh. das Rettungsfahrzeug, die medizinische Ausstattung und die Unterbringung übernimmt. Die Vergabe erfolgt für drei Lose, die einzeln vergeben werden können, mit einer Qualitätsbewertung (40 %) und dem Preis (60 %) als Zuschlagskriterien.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Approbation als Arzt mit Facharztweiterbildung oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Nachweis der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG
  • Erfahrung in der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für ärztliche Tätigkeit
  • Fähigkeit zur Besetzung aller drei Standorte mit qualifiziertem Personal

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Los 1: Notarztstandort Eutin/Süsel

Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Eutin/Süsel, derzeit in Hospitalstraße 5 in 23701 Eutin, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Hinweis: Es kann während des Beauftragungszeitraums dazu kommen, dass der aktuell in Eutin stationierte Notarzt auf einen Standort nach Süsel verlegt wird. Die rdh. wird den Beauftragten mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen über die Verlegung nach Süsel informieren. Der Beauftragte hat dann den Notarzt ab dem von der rdh. festgelegten Zeitpunkt von dem von der rdh. zur Verfügung gestellten Standort in Süsel vorzuhalten. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

CPV 75252000Frist 25. Mai 2026
LOT-0002Los 2: Notarztstandort Neustadt i. H.

Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Neustadt i. H., Am Kiebitzberg 8 in 23730 Neustadt i. H., an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Hinweis 1: Der Notarzt hat die Möglichkeit, sich während der Nachtstunden im Zeitraum ab 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Morgen an einem anderen, mit der rdh. abgestimmten und von ihr genehmigten Ort aufzuhalten. Grundvoraussetzung ist, dass sich der Aufenthaltsort in einer der nachfolgenden Städte oder Gemeinden im Kreis Ostholstein befindet: Altenkrempe, Eutin, Neustadt i. H., Schashagen, Sierksdorf, Süsel. Hinweis 2: Der Notarzt des Standortes Neustadt i. H. ist u. a. für Einsätze vorgesehen, in denen der Notarzt als Leitender Notarzt gemäß § 20 SHRDG in der Fassung vom 06.11.2020 in der Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) eingesetzt wird. Neben der Verwendung in der ELRD kann das NEF auch jederzeit zu weiteren Einsätzen in der Notfallrettung herangezogen werden. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

CPV 75252000Frist 25. Mai 2026
LOT-0003Los 3: Notarztstandort Bad Schwartau

Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Bad Schwartau, Fünfhausen 1-5 in 23611 Bad Schwartau, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

CPV 75252000Frist 25. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung

    40%
  • price

    Preis

    60%
  • quality

    Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung

    40%
  • price

    Preis

    60%
  • quality

    Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung

    40%
  • price

    Preis

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link