Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: GE Energy Power Conversion GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·432118-2026

Retrofit und Modernisierung des Umrichterwerks Mannheim

DB Energie GmbH (Bukr 31)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Energie GmbH schreibt das Retrofit des Umrichterwerks in Mannheim aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der technischen Planung und Instandsetzung von Bahnanlagen. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Retrofit Umrichterwerk Mannheim

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Energie GmbH plant eine technische Modernisierung, ein sogenanntes Retrofit, für ihr Umrichterwerk in Mannheim. Bei einem Retrofit werden bestehende Anlagen durch den Austausch oder die Erneuerung von Komponenten auf den neuesten Stand der Technik gebracht, um die Betriebssicherheit und Effizienz zu erhöhen. Da es sich um eine hochspezialisierte Infrastrukturmaßnahme für den Bahnstrombetrieb handelt, erfolgt die Vergabe in einem speziellen Verfahren ohne vorherigen öffentlichen Aufruf. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen mit Expertise in der elektrischen Energietechnik und Bahninfrastruktur.

IngenieurdienstleistungenEnergietechnikEnergieVerkehrBahninfrastrukturUmrichterwerkRetrofitEnergietechnikInstandhaltung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Retrofit Umrichterwerk Mannheim

Retrofit Umrichterwerk Mannheim

CPV 71311230
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an GE Energy Power Conversion GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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