Retrofit der Schutz- und Steuerungstechnik im Gleichrichterwerk 513 Hauptstraße

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe schreiben das Retrofit der Schutz- und Steuerungstechnik für das Gleichrichterwerk 513 in der Hauptstraße aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung zur Modernisierung der technischen Infrastruktur. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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Umsetzung des Retrofits der Schutz- und Steuerungstechnik
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen die technische Modernisierung, ein sogenanntes Retrofit, der Schutz- und Steuerungstechnik im Gleichrichterwerk 513 in der Hauptstraße. Bei einem Retrofit werden bestehende Anlagen durch den Austausch veralteter Komponenten auf den neuesten Stand der Technik gebracht, ohne das gesamte Werk neu bauen zu müssen. Da es sich um eine sicherheitskritische Infrastruktur für den Straßenbahnbetrieb handelt, ist eine hohe technische Expertise in der Elektrotechnik erforderlich. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Retrofit Maßnahme Straßenbahn Gleichrichterwerk 513 Hauptstraße)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des AEntG, SchwarzArbG und MiLoG
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland (Art. 5k)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotUmsetzung des Retrofits der Schutz- und Steuerungstechnik siehe Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Zuschlagskriterium 100% Preis auf die Nettogesamtauftragssumme
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung