Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Portawin GmbH

Auftragswert

€330k

Zuschlag am

18. Mai 2026

TED·441451-2026

Fensterbau und Sonnenschutz fuer das Respekthaus Hamm

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale SubmissionsstelleHamm, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Hamm schreibt Fenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau des sogenannten Respekthaus aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das sämtliche Leistungen für die Fensterkonstruktionen und den zugehörigen Sonnenschutz umfasst. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fensterarbeiten inklusive Sonnenschutz

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Hamm sucht einen Fachbetrieb für die Lieferung und Montage von Fenstern sowie den dazugehörigen Sonnenschutz für den Neubau des Respekthauses. Das Projekt umfasst die komplette Ausstattung des Gebäudes mit modernen Fensterelementen und Sonnenschutzsystemen. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, ist die Vergabe in einem offenen Verfahren geregelt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Das Projekt ist für Handwerksbetriebe aus dem Bereich Fensterbau und Fassadentechnik relevant.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungFensterbauSonnenschutzNeubauOeffentliche AusschreibungHandwerk
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Respekthaus, Fenster inkl. Sonnenschutz

Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau des Trägerhauses Hamm

CPV 45421100, 45421110, 45421112, 45421130, 45421142
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Portawin GmbH · €330k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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