Renaturierung des Parkteichs in Tollwitz mit Entschlammung und Ufersanierung
Solestadt Bad Dürrenberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 08:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Solestadt Bad Dürrenberg
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 802f2802-b469-479e-8a8d-e32b9c2d7521
- Verfahrensnummer
- 49e082e4-39c7-4f70-a116-9ca12a6cb704
- CPV-Codes
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000); Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000); Bauarbeiten (45000000); Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Solestadt Bad Dürrenberg schreibt die Renaturierung des Parkteichs im Ortsteil Tollwitz aus. Die Bauarbeiten umfassen unter anderem das Entkrauten von rund 1.500 m² Gewässerfläche, die Entschlammung von etwa 600 m³ Teich sowie die Sanierung der Uferbefestigung und des Teichablaufs; außerdem werden ein Mönchbauwerk und eine Steganlage hergestellt. Ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
30 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 3,2 MB | |
| Sonstiges | 294 KB | |
| Sonstiges | 313 KB | |
| Sonstiges | 183 KB | |
| Formular | 1,7 MB | |
| Formular | 23 KB | |
| Vertragsbedingungen | 22 KB | |
| Vertragsbedingungen | 916 KB | |
| Vertragsbedingungen | 145 KB | |
| Vertragsbedingungen | 8 MB | |
| Vertragsbedingungen | 118 KB | |
| Vertragsbedingungen | 284 KB | |
| Vertragsbedingungen | 1,5 MB | |
| Vertragsbedingungen | 248 KB | |
| Vertragsbedingungen | 547 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 200 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | 19 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 48 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 149 KB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Sonstiges | 3,7 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 73 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 133 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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