Reinigungsmittel, Hygieneartikel, Sanitärpapier und Reinigungsgeräte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Stadt Bruchsal
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.09.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Toilettenpapier (33761000)
  • Papiersanitärartikel (33771000)
  • Besen, Bürsten und sonstige Artikel verschiedener Art (39224000)
  • Bodenreinigungsmaschinen (39713410)
  • Reinigungsmittel (39830000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
606595-2025
Verfahrensnummer
aabc0ef8-aaf3-4185-94c1-bd6e64182d84

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bruchsal beschafft für ihre Einrichtungen Reinigungs- und Pflegemittel, Hygieneartikel, Papier für Sanitärräume, Toilettenpapier sowie verschiedene Reinigungsgeräte in vier Losen. Die Lieferungen erfolgen bedarfsweise im Raum Bruchsal über Einzelabrufe; der Jahreshöchstwert für die Lose 1 bis 4 beträgt zusammen 270.000 Euro, eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Rahmenvertrag läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 und verlängert sich bei ausbleibender Kündigung um ein Jahr, spätestens bis zum 31. Dezember 2027; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß §21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe von 270.000 € ermittelt. Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt Bruchsal aufzukommen. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein. Die angebotenen Preise gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, zunächst auf ein Jahr befristet. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe. Der Auftragnehmer erstellt zum jeweiligen Jahresende eine Zusammenstellung der gelieferten Mengen, aufgeschlüsselt nach Los, Position und Abnahmestellen. Die Bestellung erfolgt nach Bedarf über das Gebäude- und Energiemanagement. Die Anlieferung der bestellten Artikel erfolgt nach Bedarf, höchstens jedoch einmal monatlich. Alle Kosten zum Transport, wie Regulierungspauschale, Mautzuschlag oder Ähnliches sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

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Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel

    Reinigungs- und Pflegemittel: Spender, Hilfsmittel, Hautschutz und Hautpflege, Hygieneartikel, Handschuhe, Abfallsäcke, Müllbeutel, Hygienebeutel, Spülmaschinentabs, WC-Garnituren, Sanitärreiniger, Waschmittel, Spülmittel, Glas- und Oberflächenreiniger, Holzpflegemittel, Fußbodenreinigungsmittel, Handwaschseife.

    Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Papier für Sanitärräume

    Papier für Sanitärräume: Handtuchrollen, Falthandtuch, Papierwischtücher.

    Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Toilettenpapier

    Toilettenpapier

    Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4: Reinigungsgeräte

    Reinigungsgeräte: Trockenwischbezüge, Feuchtwischbezüge, Wand- und Deckenbesen, Wischschrubber, Handfeger, Kehrschaufel, Kehrgarnituren, Besen, Wasserschieber; Heizkörperbürsten, Staubfilterbeutel, Reinigungswagen.

    Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel

100 % Preis

LOT-0002 · Los 2: Papier für Sanitärräume

100 % Preis

LOT-0003 · Los 3: Toilettenpapier

100 % Preis

LOT-0004 · Los 4: Reinigungsgeräte

100 % Preis

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 86793-2026

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