Lieferung von Hygienepapier, Flüssigseife, Spendern und Abfallbehältern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.10.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Seife (33711900)
  • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten (33760000)
  • Hygienepapier (33770000)
  • Spender im Sanitärbereich (42968200)
Bekanntmachungsnummer
599489-2024
Verfahrensnummer
3ff7c774-a5ef-47b5-8382-68d6bbf094b7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement, sucht einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Falthand- und Rollenhandtuchpapier, Toilettenpapier, Flüssigseife, Spendern sowie Abfallbehältern. Die Lieferungen sind für rund 300 Bedarfsstellen im Essener Stadtgebiet vorgesehen, darunter Schulen, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sportanlagen, Bäder, Friedhöfe und Kindergärten; die angegebenen Mengen entsprechen dem voraussichtlichen jährlichen Bedarf. Die Angebotsfrist endet am 5. November 2024 um 11:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vereinbarung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Hygienepapieren (Falthandtuchpapier, Rollenhandtuchpapier, Toilettenpapier), Flüssigseife sowie zugehörigen Spendern und Drahtgitter-Abfallkörben für diverse Lieferstellen im Essener Stadtgebiet. Im Stadtgebiet Essen befinden sich rund 300 Bedarfsstellen (Schulen, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sportanlagen, Bäder, Friedhöfe, Kindergärten und andere Einrichtungen).

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork"

    Die im Preisblatt aufgeführten Mengen stellen den voraussichtlichen jährlichen Bedarf dar und basieren auf den aus Vorjahren ermittelten Abrufmengen. Die Mengenangaben sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt worden. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens des Auftraggebers zur Unterschreitung, aber auch zur Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleibt unberührt. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Artikel gelten die Spezifikationen gemäß der Leistungsbeschreibung; bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses zum Ausschluss Ihres Angebotes von der weiteren Wertung führen. Für alle Positionen des zweiten Loses sind mit Abgabe des Angebotes Hersteller und Modell im Preisblatt anzugeben und Datenblätter beizufügen. Zudem behält sich die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsauswertung die Möglichkeit einer Bemusterung von allen Positionen des zweiten Loses vor. Die Bieter haben auf Anforderung innerhalb von 3 Werktagen (Mo.-Fr.) originalverpackte Muster einzureichen. Die Muster sind an folgende Adresse zu versenden bzw. zu liefern: Stadt Essen Interner Service und Personalverwaltung z. Hd. Hr. Eßler Raum U 1.18a Porscheplatz 1 45127 Essen Die Anlieferung von Mustern ist werktags (Mo. - Fr.) möglich und ist zuvor zwingend mit Herrn Eßler abzusprechen (Tel.: 0201/88-11360). Die Ziffer 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen ist zu beachten. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt in zwei Losen, die sich wie folgt darstellen: Los 1 - Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork" Los 2 - Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre und erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vorgeschriebenen Vertragslaufzeit. Die Lieferung muss spätestens 5 Werktage (Mo. - Fr.) nach Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung erfolgt durch Einzelabrufe. Die Frist beginnt am Tag nach dem erfolgten Einzelabruf seitens der Stadt Essen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferfristen ist wesentlicher Bestandteil und zwingend zu beachten. Für die Auslieferung an Schulen bleiben Ferienzeiten unberücksichtigt, d. h. sie verlängern die 5-Werktagespflicht nicht. Allgemeine Lieferbedingungen: - Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die jeweilige städtische Einrichtung bis in den angegebenen Raum bzw. in das angegebene Lager. - Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter*innen des Händlers. Die Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen ist nur dann zulässig, wenn diesen aufgegeben wird, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. - Der Warenempfang ist auf dem Lieferschein quittieren zu lassen und den jeweiligen Rechnungen beizufügen. - Falsche Zustellungen oder Retouren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Verwender*innen sind angewiesen, die Annahme zu verweigern, wenn die Ware falsch oder nicht frei Verwendungsstelle geliefert wird. Die Abnahme ist nur dann garantiert, wenn die Ware vertragsgemäß geliefert wird. Sollten beim Verwender durch nicht vertragsgemäße Lieferungen Bedarfslücken entstehen, erfolgt durch die Auftraggeberin ein Deckungskauf zu Lasten des Auftragnehmers. - Zwischenlieferungen dürfen nicht mit zusätzlichen Lieferkosten versehen werden. - Besonderer Hinweis für Schulen: Die Belieferung der Schulen erfolgt teilweise in den Keller, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss der Gebäude. Es sind teilweise keine Lastenaufzüge vorhanden. Die Paletten müssen teilweise abgetragen werden. Das Befahren der Schulgelände ist nach Absprache mit der Schulleitung oder Hausmeister*in in den meisten Fällen möglich. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Befahren während der Pausenzeiten. Der Bieter ist verpflichtet mit dem Angebot das Formular "Eigenerklärung zur Anlieferung" einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche genannten Lieferbedingungen eingehalten werden. Die in dem Preisblatt bzw. den Preisblättern genannten Preise für die einzelnen Positionen sind Netto-Festpreise. Durch diese Preise werden sämtliche Leistungen des Lieferanten, insbesondere Anlieferung (bis zur Verwendungsstelle), Fracht, Mautgebühren, Umpackkosten, Liefer- und Transportversicherung, Verpackung, Rohstoffpreise und sonstige Kosten und Lasten abgegolten. Die Angebotspreise haben eine Gültigkeit bis zum Ende der Laufzeit. Die konkreten Produktanforderungen, Anforderungen an Gütezeichen, Regelungen zu Produktänderungen, Ersatzlieferungen und Vertragsstrafen sowie Besonderheiten bei den Lieferadressen und weitere Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 05.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern

    Die im Preisblatt aufgeführten Mengen stellen den voraussichtlichen jährlichen Bedarf dar und basieren auf den aus Vorjahren ermittelten Abrufmengen. Die Mengenangaben sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt worden. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens des Auftraggebers zur Unterschreitung, aber auch zur Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleibt unberührt. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Artikel gelten die Spezifikationen gemäß der Leistungsbeschreibung; bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses zum Ausschluss Ihres Angebotes von der weiteren Wertung führen. Für alle Positionen des zweiten Loses sind mit Abgabe des Angebotes Hersteller und Modell im Preisblatt anzugeben und Datenblätter beizufügen. Zudem behält sich die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsauswertung die Möglichkeit einer Bemusterung von allen Positionen des zweiten Loses vor. Die Bieter haben auf Anforderung innerhalb von 3 Werktagen (Mo.-Fr.) originalverpackte Muster einzureichen. Die Muster sind an folgende Adresse zu versenden bzw. zu liefern: Stadt Essen Interner Service und Personalverwaltung z. Hd. Hr. Eßler Raum U 1.18a Porscheplatz 1 45127 Essen Die Anlieferung von Mustern ist werktags (Mo. - Fr.) möglich und ist zuvor zwingend mit Herrn Eßler abzusprechen (Tel.: 0201/88-11360). Die Ziffer 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen ist zu beachten. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt in zwei Losen, die sich wie folgt darstellen: Los 1 - Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork" Los 2 - Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre und erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vorgeschriebenen Vertragslaufzeit. Die Lieferung muss spätestens 5 Werktage (Mo. - Fr.) nach Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung erfolgt durch Einzelabrufe. Die Frist beginnt am Tag nach dem erfolgten Einzelabruf seitens der Stadt Essen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferfristen ist wesentlicher Bestandteil und zwingend zu beachten. Für die Auslieferung an Schulen bleiben Ferienzeiten unberücksichtigt, d. h. sie verlängern die 5-Werktagespflicht nicht. Allgemeine Lieferbedingungen: - Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die jeweilige städtische Einrichtung bis in den angegebenen Raum bzw. in das angegebene Lager. - Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter*innen des Händlers. Die Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen ist nur dann zulässig, wenn diesen aufgegeben wird, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. - Der Warenempfang ist auf dem Lieferschein quittieren zu lassen und den jeweiligen Rechnungen beizufügen. - Falsche Zustellungen oder Retouren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Verwender*innen sind angewiesen, die Annahme zu verweigern, wenn die Ware falsch oder nicht frei Verwendungsstelle geliefert wird. Die Abnahme ist nur dann garantiert, wenn die Ware vertragsgemäß geliefert wird. Sollten beim Verwender durch nicht vertragsgemäße Lieferungen Bedarfslücken entstehen, erfolgt durch die Auftraggeberin ein Deckungskauf zu Lasten des Auftragnehmers. - Zwischenlieferungen dürfen nicht mit zusätzlichen Lieferkosten versehen werden. - Besonderer Hinweis für Schulen: Die Belieferung der Schulen erfolgt teilweise in den Keller, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss der Gebäude. Es sind teilweise keine Lastenaufzüge vorhanden. Die Paletten müssen teilweise abgetragen werden. Das Befahren der Schulgelände ist nach Absprache mit der Schulleitung oder Hausmeister*in in den meisten Fällen möglich. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Befahren während der Pausenzeiten. Der Bieter ist verpflichtet mit dem Angebot das Formular "Eigenerklärung zur Anlieferung" einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche genannten Lieferbedingungen eingehalten werden. Die in dem Preisblatt bzw. den Preisblättern genannten Preise für die einzelnen Positionen sind Netto-Festpreise. Durch diese Preise werden sämtliche Leistungen des Lieferanten, insbesondere Anlieferung (bis zur Verwendungsstelle), Fracht, Mautgebühren, Umpackkosten, Liefer- und Transportversicherung, Verpackung, Rohstoffpreise und sonstige Kosten und Lasten abgegolten. Die Angebotspreise haben eine Gültigkeit bis zum Ende der Laufzeit. Die konkreten Produktanforderungen, Anforderungen an Gütezeichen, Regelungen zu Produktänderungen, Ersatzlieferungen und Vertragsstrafen sowie Besonderheiten bei den Lieferadressen und weitere Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 05.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es erfolgt eine Nachforderung von Unterlagen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

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LOT-0001 · Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork"

Preis
100 %

LOT-0002 · Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern

Preis
100 %

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es erfolgt eine Nachforderung von Unterlagen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 12895-2025

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