Unterhaltsreinigung für das LWL-Klinikum Gütersloh und angeschlossene Einrichtungen

Was wird ausgeschrieben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe schreibt die Unterhaltsreinigung für das LWL-Klinikum Gütersloh sowie zugehörige Standorte in Hamm und Halle (Westfalen) aus. Der Vertrag beginnt zum 1. Dezember 2026. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit einer Gewichtung von 55 % auf den Preis und 45 % auf qualitative Kriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Übernahme der Unterhaltsreinigung im LWL-Klinikum Gütersloh sowie den organisatorisch angeschlossen Einrichtungen in Gütersloh, Hamm und Halle (Westfalen).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung in verschiedenen Einrichtungen des LWL-Klinikums Gütersloh, einschließlich der Standorte in Hamm und Halle. Die Reinigungsleistungen sollen ab dem 1. Dezember 2026 erbracht werden. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch ein Konzept zur Leistungserbringung sowie die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung eine Rolle. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Vorlage aller geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen
- Vorlage aller geforderten leistungsbezogenen Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.12.2026 diverse Reinigungsleistungen in den organisatorisch zum LWL-Klinikikum Gütersloh gehörenden Einrichtungen übernimmt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality40%
Konzeptionelle Bewertung der Umsetzung der zu erbringenden Leistungen
- quality5%
Bewertung der Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderung die unmittelbar mit der Auftragsausführung betraut sind.
- price55%
Bewertung des Angebotspreises
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung