Reinigungsleistungen für die LWL-Klinik Münster
Was wird ausgeschrieben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe schreibt Reinigungsleistungen für die LWL-Klinik Münster aus. Der Auftragnehmer soll ab dem 01.10.2026 die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Reinigungsleistungen in den zur Klinik gehörenden Einrichtungen übernehmen. Die Angebotsbewertung erfolgt zu 60 % über den Preis und zu 40 % über ein Qualitätskonzept.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Übernahme diverser Reinigungsleistungen in den organisatorisch zur LWL-Klinik Münster gehörenden Einrichtungen übernimmt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe vergibt einen Reinigungsauftrag für die LWL-Klinik Münster, eine psychiatrische Klinik in Münster. Der Auftrag umfasst diverse Reinigungsleistungen in allen organisatorisch zur Klinik gehörenden Einrichtungen und startet am 01.10.2026. Angebote werden nach dem Preis (60 %) und einem Qualitätskonzept (40 %) bewertet. Bieter müssen eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abgeben und ihre gesetzliche Compliance nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß VgV
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Keine Verurteilung wegen berufsunwürdiger Vergehen
- Keine schwere Verfehlung die Integrität infrage stellt
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.10.2026 die in den Vergabeunterlage aufgeführten und beschriebenen Reinigungsleistungen im Bereich der LWL-Klinik Münster übernimmt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
Bewertung des vom Bieter zu erstellenden Qualitätskonzeptes
- price60%
Bewertung des Angebotspreises
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung