Reinigungsleistungen für die LWL-Klinik Hemer
Was wird ausgeschrieben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe schreibt Reinigungsleistungen für die Einrichtungen der LWL-Klinik Hemer aus. Der Vertrag beginnt zum 1. November 2026. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit einem Fokus auf Qualität und Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Übernahme diverser Reinigungsleistungen in den organisatorisch zur LWL-Klinik Hemer (Hans Prinzhorn-Klinik) gehörenden Einrichtungen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sucht einen Dienstleister für die professionelle Reinigung der zur LWL-Klinik Hemer gehörenden Gebäude. Die Leistungen sollen ab dem 1. November 2026 erbracht werden. Bei der Auswahl des Auftragnehmers spielen neben dem Preis vor allem konzeptionelle Aspekte der Umsetzung sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle. Interessierte Unternehmen müssen ihre berufliche Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Sozialstandards durch Eigenerklärungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
- Einhaltung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Bestätigung der autonomen und betriebsindividuellen Kalkulation
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.11.2026 diverse Reinigungsleistungen in den organisatorisch zur LWL-Klinik Hemer gehörenden Einrichtungen übernimmt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
Konzeptionelle Bewertung der Umsetzung der zu erbringenden Leistung.
- quality5%
Bewertung der Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderung die unmittelbar mit der Auftragsausführung betraut sind.
- price45%
Bewertung des Angebotspreises
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung