Reinigungsdienstleistungen für städtische Einrichtungen in Bruchsal
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bruchsal schreibt Reinigungsdienstleistungen für verschiedene städtische Gebäude aus, darunter Schulen, Jugendzentren und Feuerwehren. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungen umfassen. Die monatliche Reinigungsfläche beläuft sich auf insgesamt rund 260.000 m².
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Los 1: 85.600 m² Reinigungsfläche im Monat Los 2: 66.100 m² Reinigungsfläche im Monat Los 3: 78.700 m² Reinigungsfläche im Monat Los 4: 29.700 m² Reinigungsfläche im Monat Los 5: 28.400 m² Reinigungsfläche im Jahr
Die Stadt Bruchsal sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer öffentlichen Gebäude. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten in verschiedenen Einrichtungen wie Schulen, Jugendhäusern und Feuerwehren. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, wobei die monatliche Gesamtfläche der zu reinigenden Objekte bei über 260.000 Quadratmetern liegt. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und insbesondere die geltenden EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beachten.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung (Russland-Sanktionen)
- Vollständige Einreichung aller geforderten Vergabeunterlagen
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den §§ 123 und 124 GWB. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. gemäß der gesetzlichen Vorgaben gemäß der gesetzlichen Bestimmungen Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
Aufteilung in Lose
5 LoteAlbert-Schweitzer-Realschule mit Werkraumgebäude Pestalozzi-Förderschule mit Turnhalle AU Schnabel-Henning-Straße
Haus der Begegnung - Jugendzentrum Feuerwehr Bruchsal Jugendtreff Südstadt Bruchsal
Stirumschule mit Mensa + Turnhalle Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal (5. und 6. Klassen) AU Moltkestraße
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Jugendtreff Heidelsheim Jugendhaus Untergrombach Feuerwehr Untergrombach
diverse städtische Einrichtungen
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price
100 % Preis
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100 %
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung