Gebäudereinigungsleistungen für städtische Gebäude in Jülich
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Jülich schreibt Reinigungsdienstleistungen für städtische Gebäude für den Zeitraum 2027 bis 2030 aus. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Zwischen- und Grundreinigungen sowie einen Schmutzfangmattenservice. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigung in städtischen Gebäuden für die Jahre 2027-2030
Die Stadt Jülich sucht einen Dienstleister für die professionelle Reinigung ihrer städtischen Gebäude für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend im Jahr 2027. Die Aufgaben umfassen neben der laufenden Unterhaltsreinigung auch Zwischen- und Grundreinigungen sowie den Austausch von Schmutzfangmatten. Der Auftrag ist als ein Gesamtpaket ausgeschrieben, bei dem neben dem Preis auch die angebotenen Produktiv- und Aufsichtsstunden als Qualitätskriterien in die Bewertung einfließen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit sowie durch Referenzen belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Vorlage von Referenzen zur Eignungsprüfung mit dem Angebot
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß, erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Referenzen zur Eignungsprüfung sind mit dem Angebot vorzulegen und werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotGebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung, Grundreinigung, Aufsichtsstunden und Schmutzfangmattenservice) in unterschiedlichen Gebäudearten
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price70%
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- quality19.5%
Produktivstunden (Unterhaltsreinigung
- quality10.5%
Aufsichtsstunden (Unterhaltsreinigung)
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung