Reinigungsdienstleistungen fuer ANKER-Dependancen in Kempten und Guenzburg
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Schwaben schreibt Reinigungsdienstleistungen für zwei ANKER-Dependancen in Kempten und Günzburg aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen Standort umfassen. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot mit einer Gewichtung von 70 % Preis und 30 % Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigungsdienstleistungen in ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben • Los 1: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, 87437 Kempten • Los 2: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, 89312 Günzburg
Die Regierung von Schwaben sucht einen Dienstleister für die Unterhaltsreinigung in zwei sogenannten ANKER-Einrichtungen. ANKER-Einrichtungen sind staatliche Unterbringungszentren für Asylsuchende. Die Ausschreibung umfasst zwei Standorte: die Kaufbeurer Straße in Kempten und die Maria-Merian-Straße in Günzburg. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, sodass Unternehmen sich für einen oder beide Standorte bewerben können. Die Entscheidung für den Zuschlag basiert zu 70 % auf dem Preis und zu 30 % auf qualitativen Kriterien.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden gemaess GWB
- Eigenerklaerung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (EU 833/2014)
- Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaften
- Formular Unterauftragnehmer/Eignungsleihe bei Einsatz von Dritten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122Abs.1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete)Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Zentrale Vergabestelle (ZV-ROB) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem. haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und reineignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der ZV-ROB. ] --- [Information: Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentl. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentl. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die ZV-ROB überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente u. Erklärungen einzureichen. * Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem § 47 Abs. 1 S. 3 VgV. ] --- [ § 53 VgV regelt Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV-ROB vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV-ROB ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV-ROB zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV-ROB das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. ] --- [ Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentl. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV-ROB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in dem auch der vollständige Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 zu finden ist. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.(Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteReinigungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, 87437 Kempten
Reinigungsdienstleistungen ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, 89312 Günzburg
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price70%
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- quality30%
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Unterkriterien „1. Organisation der Reinigung vor Ort“, „3. Einsatz von Reinigungsverfahren und Reinigungsmaschinen“ sowie „4. Organisation der Objektleitung und Qualitätssicherung“ sind auf insgesamt maximal 3 DIN A4-Seiten darzustellen, wobei hierauf z. B. auch „Deckblätter“ oder Inhaltsverzeichnisse angerechnet werden. Das Einfügen/Einkopieren von Fotos/Grafiken (u. ä.) und/oder Tabellen ist unzulässig. Text, der über 3 DIN A4-Seiten hinausgeht, bleibt in der Bewertung unberücksichtigt. Formatvorgaben: Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 1,5 pt, Ausrichtung: Hochformat, Seitenränder: oben/unten – 2,0 cm sowie links/rechts – 2,5 cm, Dateiformat: Text-Datei. Der Personaleinsatzplan, vgl. „2. Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“, ist als eine separate Anlage (vorzugsweise als PDF-Datei) auf einer einzigen Seite im Format DIN A4 einzureichen. Eine Darstellung z. B. in Tabellenform bzw. die Verwendung von Fotos und/oder Grafiken ist nur in dem Personaleinsatzplan zulässig. Über 1 DIN A4-Seiten hinausgehende Bestandteile des Personaleinsatzplans bleiben in der Bewertung unberücksichtigt. Generell sind Verweise, insbesondere auf Anlagen oder auf Seiten im Internet, unzulässig und werden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Nichteinhaltung der Formatvorgaben hat den Ausschluss des Angebots von der Wertung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge. Die Nachforderung des Gesamtkonzepts bzw. insbesondere des Personaleinsatzplans (vgl. "2 . Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“) ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Ein in dem Angebot fehlendes Gesamtkonzept bzw. insbesondere ein fehlender Personaleinsatzplan hat den Ausschluss Ihres Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zur Folge. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- price70%
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- quality30%
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Unterkriterien „1. Organisation der Reinigung vor Ort“, „3. Einsatz von Reinigungsverfahren und Reinigungsmaschinen“ sowie „4. Organisation der Objektleitung und Qualitätssicherung“ sind auf insgesamt maximal 3 DIN A4-Seiten darzustellen, wobei hierauf z. B. auch „Deckblätter“ oder Inhaltsverzeichnisse angerechnet werden. Das Einfügen/Einkopieren von Fotos/Grafiken (u. ä.) und/oder Tabellen ist unzulässig. Text, der über 3 DIN A4-Seiten hinausgeht, bleibt in der Bewertung unberücksichtigt. Formatvorgaben: Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 1,5 pt, Ausrichtung: Hochformat, Seitenränder: oben/unten – 2,0 cm sowie links/rechts – 2,5 cm, Dateiformat: Text-Datei. Der Personaleinsatzplan, vgl. „2. Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“, ist als eine separate Anlage (vorzugsweise als PDF-Datei) auf einer einzigen Seite im Format DIN A4 einzureichen. Eine Darstellung z. B. in Tabellenform bzw. die Verwendung von Fotos und/oder Grafiken ist nur in dem Personaleinsatzplan zulässig. Über 1 DIN A4-Seiten hinausgehende Bestandteile des Personaleinsatzplans bleiben in der Bewertung unberücksichtigt. Generell sind Verweise, insbesondere auf Anlagen oder auf Seiten im Internet, unzulässig und werden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Nichteinhaltung der Formatvorgaben hat den Ausschluss des Angebots von der Wertung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge. Die Nachforderung des Gesamtkonzepts bzw. insbesondere des Personaleinsatzplans (vgl. "2 . Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“) ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Ein in dem Angebot fehlendes Gesamtkonzept bzw. insbesondere ein fehlender Personaleinsatzplan hat den Ausschluss Ihres Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zur Folge. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung