Reinigungsdienstleistungen für Schulen im Main-Kinzig-Kreis

Was wird ausgeschrieben
Der Main-Kinzig-Kreis schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für verschiedene Schulen in fünf Losen aus. Der Auftrag umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und beinhaltet teilweise den Einsatz von Reinigungsrobotern in Sporthallen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Reinigungskonzept.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Losweise Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung an Schulen des Main-Kinzig-Kreises teilweise einschließlich Roboterreinigung in Sporthallen (Boden)
Der Main-Kinzig-Kreis sucht für mehrere Schulen im Kreisgebiet professionelle Reinigungsunternehmen. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die jeweils verschiedene Schulstandorte abdecken. Neben der klassischen Unterhalts- und jährlichen Grundreinigung ist teilweise auch der Einsatz von Reinigungsrobotern für Sporthallenböden gefordert. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere Lose bewerben, wobei die Bewertung zu 60 Prozent über den Preis und zu 40 Prozent über die Qualität des Reinigungskonzepts erfolgt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage eines schlüssigen Reinigungskonzepts
- Nachweis der Eignung zur Personaleinsatzplanung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
5 LoteUnterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price60%
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1) b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
- quality40%
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1) b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2) c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
- price60%
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1) b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
- quality40%
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1) b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2) c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
- price60%
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1) b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
- quality40%
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1) b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2) c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
- price60%
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1) b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
- quality40%
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1) b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2) c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
- price60%
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1) b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
- quality40%
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1) b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2) c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung