Reinigungsdienstleistungen für Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau
Was wird ausgeschrieben
Die Zentrale Beschaffungsstelle beim Landgericht Magdeburg schreibt Reinigungsleistungen für diverse Justizgebäude in Dessau-Roßlau aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung, Los 2 die halbjährliche Glas- und Fensterreinigung. Die Gesamtfläche der zu reinigenden Objekte beläuft sich auf über 1,7 Millionen Quadratmeter Jahresreinigungsfläche.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Dessau Roßlau: - Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, mit Landgericht Dessau-Roßlau Arbeitsgericht Dessau-Roßlau Sozialgericht Dessau-Roßlau Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Zentrales Vollstreckungsgericht - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau, - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau, - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau. Reinigungsflächen: Los 1: Gebäudeinnenreinigung - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²). Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung) - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²). Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Die Justizbehörden in Dessau-Roßlau suchen einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer Gebäude. Dabei geht es zum einen um die tägliche Unterhaltsreinigung der Innenräume und Arbeitsplätze sowie optionale Sonderreinigungen wie Bodenbeschichtungen (Los 1), zum anderen um die halbjährliche Reinigung der Fenster- und Glasflächen (Los 2). Betroffen sind mehrere Standorte, darunter das Justizzentrum Anhalt, verschiedene Amtsgerichte und die Staatsanwaltschaft. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, auf die sich Unternehmen einzeln oder gemeinsam bewerben können. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Punktesystems, bei dem neben dem Preis auch verschiedene Qualitätskonzepte bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Anforderungen gemäß § 56 VgV
- Einreichung von Konzepten zur Auftragsausführung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Gebäudeinnenreinigung - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²). Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen - Grundreinigung textilter Flächen Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen der Leistungsbeschreiung (Anlage 1 - Los 1) zu entnehmen.
Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung) - Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²) - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²), - Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²), - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²) - Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und - Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²). Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price55%
Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".
- quality15%
Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
- quality5%
Die Objektleiterstunden setzen sich aus der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen unproduktiven Anwesenheitsstunden pro Monat laut der Anlage 6 (Konzepte) zusammen. Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".
- quality10%
Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Kontrollhäufigkeit - Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang) - Mängelerfassung Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
- quality2%
Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
- quality10%
Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Ablaufstruktur - Informationskette - Reaktionszeiten - Kompensationsstrategien" Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
- quality3%
Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
- price100%
Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung