Reinigungsdienstleistungen für Büroflächen am Standort Berlin

Was wird ausgeschrieben
Das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH schreibt Reinigungsdienstleistungen für seine Büroflächen in Berlin aus. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH beabsichtigt Reinigungsdienstleistungen für ihre angemieteten Büroflächen am Standort Berlin extern zu vergeben.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) sucht einen externen Dienstleister für die Reinigung seiner Berliner Büroflächen. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie bei Bedarf Sonderreinigungen, um die Hygiene und den Werterhalt der Räumlichkeiten sicherzustellen. Die Vertragslaufzeit ist auf zwei Jahre angelegt. Interessierte Unternehmen müssen neben einem wettbewerbsfähigen Preis auch ein schlüssiges Qualitätssicherungskonzept sowie Ansätze für Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien) vorlegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123-126 GWB
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktionen Russland)
- Vorlage eines objektbezogenen Qualitätssicherungskonzepts
- Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen. Weitere verfahrens- und angebotsbezogene Ausschlussgründe (wie z. B. unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen) sind detailliert in den Auftragsunterlagen / Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen) geregelt. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils konolidierten Fassung (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert. Vorstehende Angabe gilt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Nachforderung. Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen. Preisangaben gehören zu den Zuschlagskriterien und dürfen, sofern sie den Gesamtpreis beeinflussen nicht nachgefordert werden. Angaben die konkret als Zuschlagskriterien definiert wurden dürfen nicht nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Reinigung umfasst die Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigung. Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Standortes sichergestellt werden.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price30%
Die Bewertung des Preises erfolgt ausschließlich auf Basis des vollständig ausgefüllten Preisblattes im Dateiformat .xlsx. Änderungen an der Struktur des Preisblattes sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Gewertet werden die Gesamtkosten netto pro Jahr des Angebotspreises für die Unterhaltsreinigung gemäß eingereichtem Angebot. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen
- price15%
Die Bewertung des Preises erfolgt ausschließlich auf Basis des vollständig ausgefüllten Preisblattes im Dateiformat .xlsx. Änderungen an der Struktur des Preisblattes sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Gewertet wird der netto Angebotspreis der Bedarfsreinigung gemäß Raumbelegungsplan für ein Jahr gemäß eingereichtem Angebot (Anlage 03, Tabellenblatt Preiszusammenstellung, Zelle C20). Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen
- price10%
Die Bewertung des Preises erfolgt ausschließlich auf Basis des vollständig ausgefüllten Preisblattes im Dateiformat .xlsx. Änderungen an der Struktur des Preisblattes sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots Gewertet wird der Angebotspreis für Sonderreinigungen netto gemäß eingereichtem Angebot (Anlage 03, Tabellenblatt Preiszusammenstellung, Zelle C28). Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen
- quality18%
Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist die Umsetzung eines auf den konkreten Auftrag bezogenen Qualitätssicherungskonzepts. Das Konzept soll erkennen lassen, welche Maßnahmen der/die Bieter:in ergreift, um eine (gleichbleibend) hohe Qualität der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung für das ausgeschriebene Objekt sicherzustellen. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen.
- quality15%
Die Auftraggeberin legt Wert auf eine qualitativ hohe Erfüllung der Aufgabe. Dies impliziert die Sicherstellung der Umsetzung der geforderten Leistungen. Ein effektiver, objektbezogener Implementierungsprozess, der Einsatz hochwertiger Reinigungsmaterialien und eine fundierte Einweisung der Mitarbeiter:innen sind entscheidend für die fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung. Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist daher das vom/ von der Bieter:in eingereichte, auftragsbezogene Implementierungskonzept. Die Bewertung des Implementierungskonzepts erfolgt anhand des eingereichten Fragekatalogs. Die genauen Bewertungsmatrix-Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien sowie Dokument 04b_Fragenkatalog Implementierungskonzept zu entnehmen.
- quality12%
ESG-Kriterien stehen für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Sie dienen dazu, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu bewerten und umfassen Aspekte wie Umweltschutz, Arbeitssicherheit und ethische Unternehmensführung. Die Auftraggeberin erkennt die wichtige Bedeutung der ESG-Kriterien auch bei der Dienstleistungsvergabe an. Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist daher die Umsetzung eines auf den konkreten Auftrag bezogenen Umwelt/ Nachhaltigkeitskonzepts. Das Konzept soll erkennen lassen, welche Maßnahmen der/die Bieter:in über die bereits gestellten Mindestanforderungen hinaus ergreift, um eine umweltschonende und sozial nachhaltige Auftragsdurchführung für das ausgeschriebene Objekt sicherzustellen. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung