Glasreinigung für Gebäude am Campus Vaihingen der Universität Stuttgart

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Stuttgart schreibt die Glasreinigungsdienstleistungen für den Campus Vaihingen (Bereich CV III) aus. Ziel ist die Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes unter Berücksichtigung des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebs. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 6. Juli 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung an den Gebäuden der Universität Stuttgart(Los 4, CV III Campus Vaihingen). Durch die ausgeschriebenen Leistungen soll ein gepflegtes Erscheinungsbild der Universitätsgebäude erzielt werden.
Die Universität Stuttgart sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Glasreinigung an Gebäuden ihres Campus Vaihingen, konkret für den Bereich CV III. Die Reinigung muss so geplant und durchgeführt werden, dass der laufende Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität nicht gestört wird. Es handelt sich um eine klassische Gebäudereinigungsleistung zur Werterhaltung und optischen Pflege der universitären Infrastruktur. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Reinigung von öffentlichen oder akademischen Einrichtungen mitbringen, um die spezifischen Anforderungen an den Betrieb vor Ort zu erfüllen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der form- und fristgerechten Angebotsabgabe gemäß VgV/UVgO
- Ausschluss von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gemäß GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDabei sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung