Glasreinigungsdienstleistungen für den Campus Vaihingen der Universität Stuttgart
Was wird ausgeschrieben
Die Universität Stuttgart schreibt die Glasreinigung für Gebäude am Campus Vaihingen (Bereich CV III) aus. Ziel ist die Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes unter Berücksichtigung des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebs. Der Auftrag wird als offenes Verfahren vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung an den Gebäuden der Universität Stuttgart(Los 4, CV III Campus Vaihingen). Durch die ausgeschriebenen Leistungen soll ein gepflegtes Erscheinungsbild der Universitätsgebäude erzielt werden.
Die Universität Stuttgart sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Glasreinigung an Gebäuden ihres Campus Vaihingen, speziell für den Bereich CV III. Dabei ist es wichtig, dass die Reinigungsarbeiten den laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb nicht stören. Es handelt sich um eine klassische Gebäudereinigungsleistung, bei der Zuverlässigkeit und die Einhaltung betrieblicher Abläufe im Vordergrund stehen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit der Reinigung öffentlicher oder universitärer Einrichtungen mitbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der form- und fristgerechten Angebotsabgabe
- Ausschluss von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gemäß GWB
- Berücksichtigung der Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDabei sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen.
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung