Glasreinigung für die Gebäude der Universität Stuttgart (Campus Stadtmitte)
Was wird ausgeschrieben
Die Universität Stuttgart schreibt die Glasreinigungsdienstleistungen für den Campus Stadtmitte aus. Ziel ist die Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes unter Berücksichtigung des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebs. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Los.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Glasreinigung an den Gebäuden der Universität Stuttgart (Los 1, Campus Stadtmitte). Durch die ausgeschriebenen Leistungen soll ein gepflegtes Erscheinungsbild der Universitätsgebäude erzielt werden.
Die Universität Stuttgart sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Glasreinigung ihrer Gebäude am Campus Stadtmitte. Da es sich um eine Universität handelt, müssen die Reinigungsarbeiten so geplant werden, dass der laufende Lehr- und Forschungsbetrieb nicht gestört wird. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben, was bedeutet, dass ein Unternehmen den gesamten Bereich übernimmt. Interessierte Firmen müssen die üblichen formalen Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen, wie sie im Vergaberecht für öffentliche Aufträge vorgeschrieben sind.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Fristgerechte Einreichung des Angebots
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß VgV und UVgO
- Ausschluss von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gemäß GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDabei sind die Anforderungen des Lehr- und Forschungsbetriebs zu berücksichtigen.
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung