Reinigung von PWC-Anlagen an Autobahnen im Bereich der Außenstelle Osnabrück

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Unterhaltsreinigung von insgesamt 31 PWC-Anlagen (Parkplatz mit WC) an verschiedenen Autobahnabschnitten in Niedersachsen aus. Der Auftrag umfasst einen Zeitraum von drei Jahren (2026–2029) und ist in vier regionale Lose unterteilt. Die tägliche Reinigungshäufigkeit variiert je nach Standort und Reisezeit zwischen ein- und dreimal täglich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigung von PWC-Anlagen an BAB im Bereich der Außenstelle Osnabrück 2026-2029, AM Holdorf, AM Osnabrück, AM Lathen, AM Schüttorf
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung von 31 WC-Anlagen an Autobahnparkplätzen im Raum Osnabrück. Die Arbeiten sind in vier Lose unterteilt, die sich auf die Autobahnmeistereien Holdorf, Osnabrück, Lathen und Schüttorf verteilen. Je nach Standort und Verkehrsaufkommen, insbesondere in den Ferienzeiten, müssen die Anlagen ein- bis dreimal täglich gereinigt werden. Der Vertrag läuft über drei Jahre von 2026 bis 2029. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
4 LoteTägliche Reinigung der 11 WC-Anlagen an der BAB A 1 im Bezirk der AM Holdorf - Die Anlagen sind 2 mal täglich zu reinigen und in den Ferienzeiten 3 mal täglich
Tägliche Reinigung der 4 WC-Anlagen an der BAB A 30 und A 33 im Bezirk der AM Osnabrück - Die Anlagen sind 2 mal täglich zu reinigen und in den Ferienzeiten 3 mal täglich
Tägliche Reinigung der 8 WC-Anlagen an der BAB A 31 im Bezirk der AM Lathen - Die Anlagen sind 1 mal täglich zu reinigen und in den Ferienzeiten 2 mal täglich
Tägliche Reinigung der 8 WC-Anlagen im Bezirk der AM Schüttorf - Die Anlagen an der A 30 sind 2 mal täglich zu reinigen, im Ferienzeitraum 3 mal täglich - Die Anlagen an der A 31 sind 1 mal täglich zu reinigen, im Ferienzeitraum 2 mal täglich
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung