Reinigung und Kontrolle von Tunnelentwässerungsanlagen auf Bundesautobahnen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die regelmäßige Kontrolle und Reinigung von Drainage- und Entwässerungsleitungen in mehreren Tunneln auf den Bundesautobahnen A4 und A71 aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich auf verschiedene Tunnelbauwerke beziehen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
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Verschmutzungs- bzw. Versinterungskontrollen sowie Reinigungen der Drainage- und Entwässerungsleitungen in Tunneln auf BAB
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Wartung und Reinigung von Entwässerungssystemen in Tunneln auf den Autobahnen A4 und A71. Dabei geht es konkret um die Kontrolle auf Verschmutzungen und Versinterungen (Ablagerungen von Mineralien) sowie die anschließende Reinigung der Leitungen, um die Funktionsfähigkeit der Tunnelentwässerung sicherzustellen. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die jeweils verschiedene Tunnelbauwerke (Lobdeburg, Behringen, Alte Burg, Hochwald und Berg Bock) abdecken. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Erklärungen oder eine Präqualifizierung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikationsnachweis oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
3 LoteVerschmutzungs- bzw. Versinterungskontrollen, Reinigungen der Drainage- und Entwässerungsleitungen in dem Tunnel BAB A 4. Lobdeburg
Verschmutzungs- bzw. Versinterungskontrollen, Reinigungen der Drainage- und Entwässerungsleitungen auf der BAB A 71 in den Tunneln Behringen und Alte Burg
Verschmutzungs- bzw. Versinterungskontrollen, Reinigungen der Drainage- und Entwässerungsleitungen auf der BAB A 71 in den Tunneln Hochwald und Berg Bock
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
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Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung