Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen an Autobahnen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) im Bereich der Niederlassung Südwest aus. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Säuberung und Wartung der Anlagen im Jahr 2026. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Infrastrukturinstandhaltung.
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Reinigung RWBA AM HBG 2026
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) an Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Südwest. Diese Anlagen sind essenziell, um das von der Fahrbahn abfließende Wasser zu filtern und zu reinigen, bevor es in die Umwelt gelangt. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Säuberung der Anlagen im Jahr 2026. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123/124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotReinigung RWBA AM HBG 2026
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung