Reinigung, Kamerabefahrung und Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen an der BAB A93
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Reinigung, optischen Inspektion und Dichtheitsprüfung von Entwässerungseinrichtungen entlang der A93 im Bereich der Autobahnmeisterei Schwandorf aus. Der Auftrag umfasst ca. 15.000 Meter Durchlassreinigung sowie die Prüfung von rund 180 Schächten, teilweise in Wasserschutzgebieten. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag über den Preis als einziges Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung: Reinigung und Kamerabefahrung (optische Inspektion) und Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems entlang der BAB A93 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Schwandorf
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Instandhaltung des Entwässerungssystems entlang der Autobahn A93 im Bereich der Autobahnmeisterei Schwandorf. Die Arbeiten umfassen die Reinigung von rund 15 Kilometern Durchlässen sowie die Überprüfung von 180 Schächten mittels Kamerabefahrung und Dichtheitsprüfung, wobei ein Teil der Arbeiten in Wasserschutzgebieten stattfindet. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der der Preis das alleinige Kriterium für die Auftragsvergabe ist. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Nachweise zur Zuverlässigkeit, Steuer- und Sozialversicherungstreue sowie zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorgaben erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitsschutzgesetzen
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung: Reinigung von Entwässerungseinrichtungen einschließlich der vorhandenen Durchlässe ca. 15.000 m mit Inspektion, Dichtheitsprüfung (ca. 5.200 m im Wasserschutzgebiet) und Dokumentation sowie von ca.180 Schächten mit Inspektion, Dichtheitsprüfung (ca. 100 Stck. im Wasserschutzgebiet) und Dokumentation auf den Betriebsstrecken der BAB A93 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Schwandorf
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung