Reinigung von WC-Anlagen an Rastanlagen der A20, A21 und A24
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt die tägliche Reinigung von WC-Anlagen an unbewirtschafteten Rastplätzen der Bundesautobahnen A20, A21 und A24. Der Auftrag umfasst 10 PWC-Anlagen (6 Anlagen Los 1 AM Bad Segeberg, 4 Anlagen Los 2 AM Grande) mit jeweils zwei Reinigungsdurchgängen täglich (04:00–10:00 Uhr und 15:00–20:00 Uhr) einschließlich Wochenenden und Feiertagen sowie vier Grundreinigungen pro Jahr. Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Lübeck beabsichtigt die tägliche Reini-gungsleistung verschiedener WC-Anlagen auf unbewirtschafteten Rastplätzen der Bundesautobahnen A20, A21 und A24 neu zu vergeben.
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, vergibt die Reinigung von WC-Anlagen an zehn Rastplätzen entlang der Autobahnen A20, A21 und A24 in Schleswig-Holstein. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst sechs Rastanlagen im Bereich Bad Segeberg, Los 2 vier Anlagen im Bereich Grande. Jede Anlage muss täglich zweimal gereinigt werden – morgens zwischen 04:00 und 10:00 Uhr sowie abends zwischen 15:00 und 20:00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Hinzu kommt viermal jährlich eine Grundreinigung. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und vergleichbare Reinigungsleistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Der Preis fließt zu 70 % in die Bewertung ein, die Qualität zu 30 %.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über vergleichbare Reinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren
- Vorhandenes Personal/Anzahl Kolonne nachweisen
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reinigungsplans
- Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
2 LotePWC-Anlage Barkauer Land,PWC-Anlage Depenauer Moor West,PWC-Anlage Bebenseer Moor,PWC-Anlage Schwisseler Kamp,PWC-Anlage Kronberg Süd,PWC-Anlage Kronberg Nord Sämtliche WC-Gebäude sind täglich einmal zwischen 04:00 und 10:00 Uhr (Unterhaltsreinigung - Vollreini-gung) und einmal zwischen 15:00 und 20:00 Uhr (Unterhaltungsreinigung - Vollreinigung) zu reinigen. Sams-tage, Sonntage und gesetzliche Feiertage eingeschlossen.Zusätzlich zur täglichen Reinigung ist einmal im Quartal (vier Mal im Jahr) eine Grundreinigung, innerhalb der ersten 15 Werktage eines Quartals durchzuführen.An ca. 15 Tagen pro Jahr, sind nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers zusätzliche Unterhaltungs- reinigungen durchzuführen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage eingeschlossen.Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit dem Angebot die Reinigungs- bzw. Tourenpläne vorzulegen. Aus diesen geht hervor, zu welchem Zeitpunkt das jeweilige WC-Gebäude gereinigt wird.Die Reinigungsdauer für die Vollreinigung eines WC-Gebäudes beträgt ca. 45 Minuten bei Einsatz einer Reinigungskraft. Bei Einsatz von mehreren Einsatzkräften verringert sich die Einsatzzeit entsprechend. Das zur Reinigung der WC-Gebäude eingesetzte Personal erhält vor Ausführungsbeginn eine Einweisung in die Technik aller Anlagen vor Ort. Die WC-Gebäude im Los 1: A21 Barkauer Land, A21 Depenauer Moor West, A20 Kronberg Süd und A20 Kronberg Nord und im Los 2: A24 Tramm und A24 Roseburg sind Anlagen neuerer Bauart und besitzen spezielle, selbstreinigende WC-Tiefspülbecken aus Edelstahl -rostfrei. Der Zeitaufwand für die Einweisung (ca. 30 min/PWC-Anlage) wird nicht extra vergütet und ist einzukalkulieren. Zwecks Bekanntgabe der Reinigungsfirma ist an jedem WC-Gebäude ein Schild mit Logo und Namen der verantwortlichen Reinigungsfirma anzubringen. Die Schilder werden vom AN hergestellt und geliefert. Sie sind vor der Ausführung der Leistung der Autobahnmeisterei zu übergeben und werden von dieser am WC-Gebäude angebracht. Aufwendungen für Lohn (Zeit) und km (Wegstrecke) sind in der Preisbildung zu berücksichtigen, einschließlich der Aufwendungen für das Abholen der Salztabletten zur Wasserenthärtung, Streugut u.ä. von der jeweilig zuständigen Autobahnmeisterei.Weitere Ausführungen entnehmen sie den Vergabeunterlagen.
PWC-Anlage Tramm,PWC-Anlage Roseburg,PWC-Anlage Hahnkoppel Nord, PWC-Anlage Hahnkoppel Süd Sämtliche WC-Gebäude sind täglich einmal zwischen 04:00 und 10:00 Uhr (Unterhaltsreinigung - Vollreini-gung) und einmal zwischen 15:00 und 20:00 Uhr (Unterhaltungsreinigung - Vollreinigung) zu reinigen. Sams-tage, Sonntage und gesetzliche Feiertage eingeschlossen.Zusätzlich zur täglichen Reinigung ist einmal im Quartal (vier Mal im Jahr) eine Grundreinigung, innerhalb der ersten 15 Werktage eines Quartals durchzuführen.An ca. 15 Tagen pro Jahr, sind nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers zusätzliche Unterhaltungs- reinigungen durchzuführen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage eingeschlossen.Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit dem Angebot die Reinigungs- bzw. Tourenpläne vorzulegen. Aus diesen geht hervor, zu welchem Zeitpunkt das jeweilige WC-Gebäude gereinigt wird.Die Reinigungsdauer für die Vollreinigung eines WC-Gebäudes beträgt ca. 45 Minuten bei Einsatz einer Reinigungskraft. Bei Einsatz von mehreren Einsatzkräften verringert sich die Einsatzzeit entsprechend. Das zur Reinigung der WC-Gebäude eingesetzte Personal erhält vor Ausführungsbeginn eine Einweisung in die Technik aller Anlagen vor Ort. Die WC-Gebäude im Los 1: A21 Barkauer Land, A21 Depenauer Moor West, A20 Kronberg Süd und A20 Kronberg Nord und im Los 2: A24 Tramm und A24 Roseburg sind Anlagen neuerer Bauart und besitzen spezielle, selbstreinigende WC-Tiefspülbecken aus Edelstahl -rostfrei. Der Zeitaufwand für die Einweisung (ca. 30 min/PWC-Anlage) wird nicht extra vergütet und ist einzukalkulieren. Zwecks Bekanntgabe der Reinigungsfirma ist an jedem WC-Gebäude ein Schild mit Logo und Namen der verantwortlichen Reinigungsfirma anzubringen. Die Schilder werden vom AN hergestellt und geliefert. Sie sind vor der Ausführung der Leistung der Autobahnmeisterei zu übergeben und werden von dieser am WC-Gebäude angebracht. Aufwendungen für Lohn (Zeit) und km (Wegstrecke) sind in der Preisbildung zu berücksichtigen, einschließlich der Aufwendungen für das Abholen der Salztabletten zur Wasserenthärtung, Streugut u.ä. von der jeweilig zuständigen Autobahnmeisterei.Weitere Ausführungen entnehmen sie den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reinigungsplans (Wichtung 40 %) Nachweis über das vorhandene Personal/Anzahl Kolonne (Wichtung 20 %) Nachweis über vergleichbare Leistungen letzten 3 Jahren (Wichtung 20 %) Ausfallkonzeptes und Angabe des vorgesehenen Personals, inkl. Reaktionszeitenplan des Objektleiters (Wichtung 20%)
- price70%
Preis
- quality30%
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reinigungsplans (Wichtung 40 %) Nachweis über das vorhandene Personal/Anzahl Kolonne (Wichtung 20 %) Nachweis über vergleichbare Leistungen letzten 3 Jahren (Wichtung 20 %) Ausfallkonzeptes und Angabe des vorgesehenen Personals, inkl. Reaktionszeitenplan des Objektleiters (Wichtung 20%)
- price70%
Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung