Reinigung der Park- und WC-Anlagen an der Autobahnraststätte Gramzow
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Reinigung der Park- und WC-Anlagen (PWC) an der Raststätte Gramzow für den Zeitraum 2026 bis 2028 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession bzw. einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
PWC-Reinigung AM Gramzow 2026-2028
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Reinigung der Park- und WC-Anlagen an der Autobahnraststätte Gramzow. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung der sanitären Anlagen und Außenbereiche für den Zeitraum von 2026 bis 2028. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie gesetzlichen Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorgaben belegen. Da der Zuschlag allein über den Preis entschieden wird, ist eine effiziente Kalkulation der Reinigungsintervalle entscheidend.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123/124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotPWC-Reinigung AM Gramzow 2026-2028
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung