Reifenkomplettservice für Dienstfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Linienbusse
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- CPV-Codes
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- Reifen für Kraftfahrzeuge (34351100)
- Reifen für Lastkraftwagen (34352100)
- Reifen für Busse (34352200)
- Gebrauchte Reifen (34913100)
- Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten (50116500)
- Reifenrunderneuerung (50116510)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 726920-2025
- Verfahrensnummer
- 28978d99-0d70-4992-a249-499bad451e30
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) beschafft Rahmenvereinbarungen für Reifenkomplettservices an ihren Standorten in Mannheim und Ludwigshafen. Die drei Bereiche umfassen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Anhänger, Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Linienbusse; vorgesehen sind unter anderem Reifenmontage, Reparatur, Radwechsel, Auswuchten und Altreifenentsorgung beziehungsweise bei Linienbussen zusätzlich die Lieferung und der Austausch von Rädern und Reifen. Die RNV betreibt bis zu 130 Linienbusse und etwa 300 Dienstfahrzeuge im Rhein-Neckar-Ballungsraum; Teilnahmeanträge müssen bis zum 1. Dezember 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Zur Sicherstellung des ÖPNV im Rhein-Neckar-Ballungsraum betreibt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) derzeit bis zu 130 Linienbusse und ca. 300 Dienstfahrzeuge. Die Dienstfahrzeugflotte setzt sich aus Pkw, leichten Nutzfahrzeugen, Anhängern und Nutzfahrzeugen zusammen. Für die Wartung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge unterhält die RNV zwei Kfz-Werkstätten an den Standorten Mannheim und Ludwigshafen sowie einen weiteren Busstandort in Heidelberg. Für die Standorte Mannheim und Ludwigshafen beabsichtigt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (Auftraggeberin), Rahmenvereinbarungen für drei Lose zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für Dienst- und Sonderfahrzeuge abzuschließen. Es dürfen nur vom Fahrzeughersteller freigegeben Reifen verwendet werden. Die aktuelle Zusammensetzung der Fahrzeugflotte wird in der Anlage zur Leistungsbeschreibung (Datei „Fahrzeugliste Stand 10/2025“) beigefügt. Für die Rahmenvereinbarungen gelten die in den Vergabeunterlagen (Preisblatt) genannten Maximalbestellmengen. Ein Anspruch auf Abnahme der Maximalbestellmengen besteht nicht. Folgende Lose können vergeben werden: • Los 1 Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger, • Los 2 Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und • Los 3 Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM).
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger
Los 1 umfasst eine Dienstleistung als Gesamtpaket, das folgende Leistungen beinhaltet: • Reifenmontage • Reifenreparatur • Radwechsel • Auswuchten • Altreifenentsorgung Die Durchführung der Leistungen erfolgt beim Bieter – entweder in einer bietereigenen Werkstatt, in einer Partner- bzw. Servicewerkstatt des Bieters oder in der Werkstatt eines Dritten/Subunternehmers. Die Entfernung der vom Bieter benannten Werkstatt darf einen Radius von maximal 20 km Luftlinie ab dem Standort der RNV, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, nicht überschreiten. Dies dient der Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, einer schnellen Reparatur – insbesondere bei Pannenhilfe – und damit möglichst geringen Ausfallzeiten. Zur Ermittlung der Einhaltung des maximalen Radius wird das Tool https://motjet.de/ verwendet. Die Beauftragung / Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgt durch die Auftraggeberin mittels Bestellung per E-Mail an den Bieter. Der konkrete Ablauf ist wie folgt: Das Fahrzeug wird durch die Auftraggeberin zum telefonisch oder per E-Mailvereinbarten Termin in die im Angebot benannte Werkstatt des Bieters verbracht. Sodann stellt der Bieter per E-Mail einen Kostenvoranschlag an die rnv aus und bespricht mit dieser ggf. die Abwicklung. Die Preise in dem Kostenvoranschlag müssen den (ggf. gemäß Ziffer 4.1.1 des Vertrags angepassten) Preisen aus dem Angebot des Bieters entsprechen. Die rnv löst daraufhin per E-Mail eine verbindliche Bestellung beim Bieter aus. Die beauftragte Dienstleistung ist sodann innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu erbringen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der verbindlichen Bestellung beim Bieter per E-Mail und endet mit der Mitteilung des Bieters an die rnv per E-Mail, dass das Fahrzeug abgeholt werden kann. Der geschilderte Ablauf gilt nur werktags, nicht an Sonn- oder Feiertagen. Ist das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet, sind die Räder mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren auszurüsten und im Fahrzeug entsprechend anzulernen. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Beispielreifengrößen sind: 145/80 R13 78L 155 R13 80N 165/70 R14 81T 175/65 R15 84H 205/55 R16 94H 215/55 R16 97V 235/60 R17 106V 235/65 R17 108V 245/55 R17 109Y 235/55 R18 100V 255/55 R18 109Y Die Aufzählung der Reifengrößen ist nicht abschließend. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten. Folgende Reifenindizes müssen erfüllt werden: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens Klasse B • externen Rollgeräusch: Klasse A
LOT-0002 · Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Los 2 umfasst eine Dienstleistung als Gesamtpaket, das folgende Leistungen beinhaltet: • Reifenmontage • Reifenreparatur • Radwechsel • Auswuchten • Altreifenentsorgung Die Durchführung der Leistungen erfolgt beim Bieter – entweder in einer bietereigenen Werkstatt, in einer Partner- bzw. Servicewerkstatt des Bieters oder in der Werkstatt eines Dritten/Subunternehmers. Die Entfernung der vom Bieter benannten Werkstatt darf einen Radius von maximal 20 km Luftlinie ab dem Standort der RNV, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, nicht überschreiten. Dies dient der Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, einer schnellen Reparatur – insbesondere bei Pannenhilfe – und damit möglichst geringen Ausfallzeiten. Zur Ermittlung der Einhaltung des maximalen Radius wird das Tool https://motjet.de/ verwendet. Die Beauftragung / Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgt durch die Auftraggeberin mittels Bestellung per E-Mail an den Bieter. Der konkrete Ablauf ist wie folgt: Das Fahrzeug wird durch die Auftraggeberin zum telefonisch oder per E-Mailvereinbarten Termin in die im Angebot benannte Werkstatt des Bieters verbracht. Sodann stellt der Bieter per E-Mail einen Kostenvoranschlag an die rnv aus und bespricht mit dieser ggf. die Abwicklung. Die Preise in dem Kostenvoranschlag müssen den (ggf. gemäß Ziffer 4.1.1 des Vertrags angepassten) Preisen aus dem Angebot des Bieters entsprechen. Die rnv löst daraufhin per E-Mail eine verbindliche Bestellung beim Bieter aus. Die beauftragte Dienstleistung ist sodann innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu erbringen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der verbindlichen Bestellung beim Bieter per E-Mail und endet mit der Mitteilung des Bieters an die rnv per E-Mail, dass das Fahrzeug abgeholt werden kann. Der geschilderte Ablauf gilt nur werktags, nicht an Sonn- oder Feiertagen. Ist das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet, sind die Räder mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren auszurüsten und im Fahrzeug entsprechend anzulernen. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Beispielreifengrößen sind: 215/75 R17,5 126/124M 235/75 R17,5 132/130M 285/70 R19,5 146/144M 295/80 R22,5 152/148K 315/80 R22,5 156/150M 215/75 R17,5 126/124M 285/70 R19,5 146/144M 295/80 R22,5 152/148K 315/80 R22,5 156/150M 215/75 R17,5 126/124M Die Aufzählung der Reifengrößen ist nicht abschließend. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten. Folgende Reifenindizes müssen erfüllt werden: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens C • externen Rollgeräusch: Klasse A
LOT-0003 · Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM)
Los 3 umfasst die Lieferung von Reifen und Felgen, das Auswuchten sowie die Altreifenentsorgung als Gesamtpaket. Der Bieter ist verpflichtet, defekte oder abgefahrene Räder abzuholen und diese durch neue oder runderneuerte Räder bzw. Reifen zu ersetzen – wie in Punkt 3.3.3 beschrieben. Der Austausch erfolgt im Tauschverfahren, um Standzeiten der Linienbusse zu vermeiden. Hierfür stehen Lagerkapazitäten an zwei Standorten der RNV zur Verfügung: • Möhlstraße 27, 68165 Mannheim • Hauptstraße 320, 67067 Ludwigshafen am Rhein An beiden Standorten sind einsatzbereite Räder in den jeweils benötigten Größen vorrätig. Bestellte Räder müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ersetzt werden, da die Lagerkapazitäten – und damit verbunden Kosten und Platz – begrenzt sind. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellung beim Bieter, die durch die Auftraggeberin per E-Mail ausgelöst wird, und endet mit der Anlieferung im entsprechenden Lager der RNV. Die Fahrzeuge sind mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet. Die gelieferten Räder müssen mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren ausgerüstet sein. Die Montage der Räder auf die KOM-Fahrzeuge erfolgt durch die Auftraggeberin. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens C • externen Rollgeräusch: Klasse A Die Reifengrößen sind: Neureifen 275/70 R22,5 Runderneuerter Reifen 275/70 R22,5 Neureifen 315/60 R22,5. Die Felgen müssen vom Hersteller für den jeweiligen KOM freigeben sein: Felge 22,5 x 9,00 4200kg Felge 22,5 x 7,50.
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Aufträge werden durch öffentliche Auftraggeber gemäß § 122 GWB an Unternehmen vergeben, die anhand objektiver Kriterien, die allen interessierten Unternehmen zugänglich sind, ausgewählt wurden und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt. § 46 SektVO sieht vor, dass der Auftraggeber die Unternehmen anhand objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien auswählt. Die objektiven und nichtdiskriminierenden Krite-rien sowie die entsprechenden Nachweise sind in dieser Bekanntmachung näher beschrieben. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit der Einreichung des Teilnahmeantrags ab. Diese Erklärungen sind in den Vordruck Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens-bezogene sowie leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung.
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LOT-0001 · Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger
- Preis 100%
LOT-0002 · Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Preis 100%
LOT-0003 · Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM)
- Preis 100%
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Öffentliche Aufträge werden durch öffentliche Auftraggeber gemäß § 122 GWB an Unternehmen vergeben, die anhand objektiver Kriterien, die allen interessierten Unternehmen zugänglich sind, ausgewählt wurden und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt. § 46 SektVO sieht vor, dass der Auftraggeber die Unternehmen anhand objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien auswählt. Die objektiven und nichtdiskriminierenden Krite-rien sowie die entsprechenden Nachweise sind in dieser Bekanntmachung näher beschrieben. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit der Einreichung des Teilnahmeantrags ab. Diese Erklärungen sind in den Vordruck Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens-bezogene sowie leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 215156-2026
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