Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rheinmetall Electronics GmbH

Auftragswert

€0k

TED·509440-2026

Regeneration von passiven Duellsimulatoren (AGDUS) für das Gefechtsübungszentrum Heer

Verteidigung und SicherheitInstandhaltungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungsindustrieMilitaertechnikVerteidigungAusbildungInstandhaltungBundeswehr
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Regeneration von passiven Ausbildungsgeräten für den Duellsimulator (AGDUS) aus. Es handelt sich um eine Änderung des Leistungsumfangs für das Gefechtsübungszentrum Heer. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

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1. ÄV AGDUS passiv - Änderung Leistungsumfang

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beauftragt die Instandsetzung und technische Überarbeitung (Regeneration) von passiven Duellsimulatoren. Diese Geräte werden im Gefechtsübungszentrum Heer eingesetzt, um realistische Gefechtssituationen für Übungszwecke zu simulieren. Da es sich um eine Änderung des bestehenden Leistungsumfangs handelt, erfolgt die Vergabe in einem speziellen Verfahren ohne vorherigen öffentlichen Aufruf. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich der militärischen Ausbildungstechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Regeneration Gefechtsfeld Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) passiv im Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH)

1. ÄV AGDUS passiv - Änderung Leistungsumfang

CPV 34152000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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