TED·523834-2026·Schließt in 30 Tagen

Regelmäßige Belieferung mit Fleisch- und Wurstwaren für Mensen

LS
Halle, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
Lebensmittel und VerpflegungSport und FreizeitÖffentliche VerwaltungLebensmittelGastronomieFleischwarenVersorgungOeffentliche Einrichtung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt die regelmäßige Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren für seine Mensen aus. Der Auftrag umfasst die Versorgung mit Lebensmitteln, wobei auch Halal-Produkte explizit angefragt werden. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Regelmäßige Belieferung mit Fleisch und Wurstwaren für die Mensen des LSB

VergabeHero-Einschätzung

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt sucht einen Lieferanten für die regelmäßige Versorgung seiner Mensen mit Fleisch- und Wurstwaren. Dabei müssen auch Halal-Produkte bereitgestellt werden, wie in den detaillierten Leistungsbeschreibungen aufgeführt. Der Auftrag richtet sich an Lebensmittelgroßhändler oder spezialisierte Anbieter, die eine kontinuierliche Belieferung sicherstellen können. Da es sich um eine laufende Versorgung handelt, ist Zuverlässigkeit in der Logistik ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Bewerbung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lebensmittel Fleisch und Wurstwaren

Regelmässige Belieferung mit Fleisch und Wurstwaren, Halal siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

CPV 15000000, 15100000Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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