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316660-2026TEDBekanntmachungVeröffentlicht 8. Mai 2026·Offenes Verfahren·CPV 48820000Schließt in 14 Tagen

Refurbished GPU-Server für HPC-Cluster (6× NVIDIA DGX A100, 2× NVIDIA DGX H100)

Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfDüsseldorf, GermanySchließt 26. Mai 2026Komplexität medium
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Auftragswert
~€730k
Geschätzt · Konfidenz medium
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Einreichungsfrist
26. Mai 2026
Bekannt seit 8. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beschafft 8 hochleistungsfähige GPU-Rackmount-Server zur Erweiterung ihres zentralen HPC-Clusters HILBERT. Geliefert werden 6 NVIDIA DGX A100 640GB Systeme und 2 NVIDIA DGX H100 640GB Systeme (jeweils refurbished) einschließlich 36-monatiger Herstellerwartung mit Next-Business-Day-Reaktionszeit. Die Integration in die bestehende Infiniband-basierte HPC-Infrastruktur erfolgt durch die Universität selbst. Lieferfrist beträgt 180 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von refurbished GPU-Servern zur Erweiterung des zentralen HPC-Clusters / HILBERT der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Gegenstand ist die Lieferung von 6 NVIDIA DGX A100 GPU-Servern und 2 NVIDIA DGX H100 GPU-Servern einschließlich 36 Monaten Herstellerwartung mit Reaktionszeit NBD. Die Integration in die bestehende HPC-Cluster-Umgebung erfolgt durch die HHU selbst.

VergabeHero-Zusammenfassung. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf kauft 8 gebrauchte Hochleistungs-GPU-Server für ihren wissenschaftlichen Supercomputer HILBERT. Konkret geht es um 6 Server vom Typ NVIDIA DGX A100 und 2 Server vom Typ NVIDIA DGX H100 — das sind die leistungsstärksten Server-Grafikkarten (GPUs) von NVIDIA, die es derzeit gibt und die主要用于 wissenschaftliche Berechnungen in der KI und im Hochleistungsrechnen eingesetzt werden. Die Server müssen in die bestehende HPC-Infrastruktur mit Infiniband-Netzwerk integrierbar sein. Der Auftrag enthält zusätzlich eine 36-monatige Herstellerwartung mit garantierter Reaktionszeit am nächsten Werktag. Die Lieferung soll innerhalb von 180 Tagen erfolgen.
KI-Klassifizierung
IT HardwareIT ServicesResearch EquipmentHigher EducationResearchTechnologyGpu ServersHpc InfrastructureNvidia DgxRefurbished HardwareHigh Performance ComputingUniversity ResearchAi Computing
Zentrale Anforderungen
· 6 Punkte
  • Keine Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 129, 129a, 129b, 89c, 263, 264, 299, 299a, 299b, 108e, 108f, 333, 334, 232, 232a StGB
  • Keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
  • Keine schwere Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt
  • Technische Eignung zur Integration in NVIDIA-/Mellanox-Infiniband-HPC-Infrastruktur
  • 36-monatige Herstellerwartung mit NBD-Reaktionszeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, sowie auch gegen öffentliche Haushalte richtet, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, sowie auch gegen öffentliche Haushalte richtet, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, nicht zahlungsunfähig und über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Lose
· 1 Lot
LOT-00016 NVidia DGX A100 GPU Server (Refurbished) 2 Nvidia DGX H100 GPU Server (Refurbished)

Die Beschaffung dient dem Ausbau der wissenschaftlichen Rechenkapazitäten des bestehenden HPC-Clusters des ZIM. Benötigt werden leistungsfähige GPU-Rackmount-Server des Herstellers NVIDIA, die sich technisch in die vorhandene NVIDIA-/Mellanox-Infiniband-basierte HPC-Infrastruktur integrieren lassen. Die Lieferung umfasst insbesondere 6 NVIDIA DGX A100 640GB Systeme und 2 NVIDIA DGX H100 640GB Systeme gemäß Leistungsverzeichnis sowie die Wiederaufnahme bzw. Bereitstellung eines 36-monatigen Herstellerwartungsvertrags für alle Server. Nicht umfasst sind u. a. Ethernet-/Infiniband-Kabel, PBSPro-/GPFS-Lizenzen sowie Aufbau und Integration.

CPV 48820000, 30211100Frist 26. Mai 2026180 Tage Laufzeit
Zeitleiste
  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung