TED·291634-2026

Redaktionssoftware

Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Mai 2026
-30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beschafft über das Beschaffungsamt eine Redaktionssoftware als Lieferleistung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren zu 50% nach Qualität und zu 50% nach Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Breitstellung einer Redaktionssoftware

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium des Innern beschafft eine Redaktionssoftware für den Bundesdienst. Der Vertrag wird über das Beschaffungsamt des BMI in Bonn vergeben und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Vergabe erfolgt zu gleichen Teilen nach Qualität und Preis. Da keine weiteren technischen Details in der Ausschreibung genannt werden, ist von einer Standard-Redaktionssoftware für den Verwaltungsgebrauch auszugehen. Bewerber müssen ihre Eignung gemäß den Vergabeunterlagen nachweisen.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen
  • Teilnahme am offenen Verfahren
  • Angebotsabgabe innerhalb der Bindefrist

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Redaktionssoftware

siehe Vergabeunterlagen

CPV 48000000Frist 28. Mai 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    gemäß Besondere Bewerbungsbedingungen Abschnitt 3.8.2.

    50%
  • price

    gemäß Besondere Bewerbungsbedingungen Abschnitt 3.8.2.

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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