Recycling von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Chemnitz

Was wird ausgeschrieben
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz schreibt das Recycling der im Stadtgebiet anfallenden PPK-Fraktion für das Jahr 2027 aus. Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport sowie die stoffliche Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.
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Recycling der PPK-Fraktion aus der Stadt Chemnitz (01.01.2027 bis 31.12.2027)
Die Stadt Chemnitz sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und das Recycling von Papier, Pappe und Kartonagen, kurz PPK genannt. Der Auftrag umfasst das Abholen der gesammelten Materialien im Stadtgebiet, deren Transport sowie die fachgerechte Wiederverwertung. Die Laufzeit des Vertrages ist auf das Kalenderjahr 2027 begrenzt. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter die gesetzlichen Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit gemäß Vergabeverordnung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Einreichung aller Unterlagen in deutscher Sprache
- Beglaubigte Übersetzungen bei fremdsprachigen Dokumenten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 122 GWB i. V. mit §§ 44-46 VgV § 123 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV §§ 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV § 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV Das Fehlen von oben aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Angaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung - siehe § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, Bieteranfragen und zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen rechtzeitig zu stellen, so dass der Auftraggeber den Zugang seiner Antworten und Auskünfte an alle Bieter spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleisten kann. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind auf Kosten des Bieters zu beglaubigen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Übernahme, der Transport und das Recycling im Sinne des § 3 Abs. 25 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-gesetz - KrWG) der im Stadtgebiet Chemnitz getrennt gesammelten Mengen an Papier, Pappe, Kartonagen (im Folgenden PPK-Fraktion). Die PPK-Fraktion wird im Rahmen der Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1, 2 KrWG im Hol- und Bringsystem erfasst - mengenmäßige Bandbreite von maximal ca. 12.500 Tonnen bis minimal von ca. 8.000 Tonnen im Vertragszeitraum
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wertungspreis
Zeitplan
- 5. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung