Rechtsberatung fĂŒr Planfeststellungsverfahren U5 Hamburg

Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Hochbahn AG sucht eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zur UnterstĂŒtzung im öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht. Der Auftrag umfasst die Vorbereitung von Planfeststellungsunterlagen fĂŒr die U5-Mitte sowie die UnterstĂŒtzung der internen Rechtsabteilung bei KapazitĂ€tsengpĂ€ssen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem jĂ€hrlichen Abrufvolumen von bis zu 500.000 EUR.
VollstÀndige Beschreibung anzeigen
Der AG beabsichtigt, ab dem Jahr 2027 fĂŒr die Abschnitte M2000 ff. der U5-Mitte die AntrĂ€ge auf Planfeststellung abschnittsweise vorzubereiten und einzureichen. Dabei benötigt der AG die fachliche UnterstĂŒtzung einer am Markt etablierten und erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Benötigt wird insbesondere eine UnterstĂŒtzung der aus vier Personen bestehenden Rechtsabteilung des AG im TagesgeschĂ€ft, um eine vorĂŒbergehende Personalknappheit in der Rechtsabteilung aufzufangen. Die Beratungsleistung soll deshalb einen regelmĂ€Ăigen und substanziellen wöchentlichen Umfang haben, wozu auch die Kommunikation mit externen Stakeholdern und internen Fachabteilungen gehört. Die Bearbeitung muss in groĂen Teilen eigenstĂ€ndig erfolgen. Berichte sind grundsĂ€tzlich an den Leiter Recht des AG zu richten, der hauptsĂ€chlich im Zivilrecht tĂ€tig ist.
Die Hamburger Hochbahn AG benötigt fĂŒr den Ausbau der U-Bahn-Linie U5 fachliche UnterstĂŒtzung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Ziel ist es, die interne Rechtsabteilung bei der Vorbereitung von Planfeststellungsunterlagen zu entlasten und bei personellen EngpĂ€ssen im TagesgeschĂ€ft einzuspringen. Die Kanzlei soll eigenstĂ€ndig arbeiten und eng mit internen Fachabteilungen sowie externen Beteiligten kommunizieren. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag ĂŒber drei Jahre angelegt, wobei pro Jahr Leistungen im Wert von bis zu 500.000 Euro abgerufen werden können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- ErklĂ€rung zu AusschlussgrĂŒnden gemÀà § 123 GWB
- ErklĂ€rung zu AusschlussgrĂŒnden gemÀà § 124 GWB
- ErklÀrung gemÀà § 19 Abs. 1 MiLoG
- Nachweis zur Einhaltung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende AusschlussgrĂŒnde gelten fĂŒr das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaftsmitglieder, Eignungsverleiher), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur VerfĂŒgung gestellten Teilnahmeformulars geforderten ErklĂ€rungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Beachtung von § 51 SektVO.
Aufteilung in Lose
1 LotDer AG beabsichtigt, einen befristeten Rahmenvertrag mit VerlĂ€ngerungsoption abzuschlieĂen, aus dem im Einzelfall benötigte Beratungsleistungen flexibel abgerufen werden können. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich auf dem Rahmenvertrag. FĂŒr weitere Vorgaben wird ebenfalls auf die Regelungen des Vertrags verwiesen. Pro Jahr steht ein abrufbares Höchstvolumen von 500.000 EUR zur VerfĂŒgung.
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung