Rechtsberatung für Planfeststellungsverfahren U5 Hamburg

Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Hochbahn AG sucht eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zur Unterstützung im öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht. Der Auftrag umfasst die Vorbereitung von Planfeststellungsunterlagen für die U5-Mitte sowie die Unterstützung der internen Rechtsabteilung bei Kapazitätsengpässen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem jährlichen Abrufvolumen von bis zu 500.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der AG beabsichtigt, ab dem Jahr 2027 für die Abschnitte M2000 ff. der U5-Mitte die Anträge auf Planfeststellung abschnittsweise vorzubereiten und einzureichen. Dabei benötigt der AG die fachliche Unterstützung einer am Markt etablierten und erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Benötigt wird insbesondere eine Unterstützung der aus vier Personen bestehenden Rechtsabteilung des AG im Tagesgeschäft, um eine vorübergehende Personalknappheit in der Rechtsabteilung aufzufangen. Die Beratungsleistung soll deshalb einen regelmäßigen und substanziellen wöchentlichen Umfang haben, wozu auch die Kommunikation mit externen Stakeholdern und internen Fachabteilungen gehört. Die Bearbeitung muss in großen Teilen eigenständig erfolgen. Berichte sind grundsätzlich an den Leiter Recht des AG zu richten, der hauptsächlich im Zivilrecht tätig ist.
Die Hamburger Hochbahn AG benötigt für den Ausbau der U-Bahn-Linie U5 fachliche Unterstützung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Ziel ist es, die interne Rechtsabteilung bei der Vorbereitung von Planfeststellungsunterlagen zu entlasten und bei personellen Engpässen im Tagesgeschäft einzuspringen. Die Kanzlei soll eigenständig arbeiten und eng mit internen Fachabteilungen sowie externen Beteiligten kommunizieren. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über drei Jahre angelegt, wobei pro Jahr Leistungen im Wert von bis zu 500.000 Euro abgerufen werden können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Erklärung gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG
- Nachweis zur Einhaltung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaftsmitglieder, Eignungsverleiher), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Beachtung von § 51 SektVO.
Aufteilung in Lose
1 LotDer AG beabsichtigt, einen befristeten Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption abzuschließen, aus dem im Einzelfall benötigte Beratungsleistungen flexibel abgerufen werden können. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich auf dem Rahmenvertrag. Für weitere Vorgaben wird ebenfalls auf die Regelungen des Vertrags verwiesen. Pro Jahr steht ein abrufbares Höchstvolumen von 500.000 EUR zur Verfügung.
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung