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Realisierungswettbewerb: Umbau und Sanierung der Stadthalle Windsbach zum Forum für Musik und Begegnung

Stadt WindsbachWindsbach, GermanyVeröffentlicht 28. Mai 2026
Auftragswert
~€1.1M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Windsbach schreibt einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für die Sanierung und Erweiterung der ehemaligen Stadthalle aus. Ziel ist die Umgestaltung zu einem Forum für Musik und Begegnung inklusive einer städtebaulichen Neuordnung des 2,2 Hektar großen Umfelds. Dem Wettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. "Windsbach klingt und lebt I Ein Haus für Musik und Miteinander, Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds" --- Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung VgV an. --- Die Stadt Windsbach beabsichtigt, die bestehende Stadthalle sowie das Raum- und Nutzungsangebot den geänderten Anforderungen als Haus für Musik und Miteinander neu auszurichten. Das Bestandsgebäude soll in baulicher, technischer und energetischer Hinsicht modernisiert werden. Die bestehende Stadthalle in Windsbach war und ist von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Windsbach und die Region. Neben der Freiflächengestaltung des Außenbereichs im direkten Umgriff des neuen Forums für Musik und Begegnung sind die Freiflächen im weiteren Umfeld neu zu ordnen und mit geeigneten Nutzungen zu belegen. Das Verfahren wird im Rahmen der Städtebauförderung durch den Bund und den Freistaat gefördert. --- Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Hauses für Musik und Miteinander mit der dazugehörigen Freianlagenplanung im Umgriff des Gebäudes sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung der Flächen des Umfelds. --- Der gesamte Wettbewerbsumgriff hat eine Größe Von insgesamt ca. 2,2 ha. --- Das Gesamtbudget für das Projekt "Ein Haus für Musik und Miteinander" beträgt maximal 9,1 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 200 bis 700.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Windsbach plant die Modernisierung ihrer ehemaligen Stadthalle, um sie in ein modernes Forum für Musik und Begegnung zu verwandeln. Hierfür wird zunächst ein Architekturwettbewerb durchgeführt, bei dem Planungsbüros Entwürfe für den Umbau, die energetische Sanierung und die Gestaltung der Außenanlagen einreichen können. Im Anschluss an den Wettbewerb wird die Stadt die weiteren Planungsleistungen an einen der Preisträger vergeben. Das Gesamtprojekt hat ein Budget von maximal 9,1 Millionen Euro für die bauliche Umsetzung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Windsbach klingt und lebt I Ein Haus für Musik und Miteinander)

Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungArchitekturwettbewerbOeffentliche VerwaltungBauplanungSanierungFreiraumplanungVgv Verfahren
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß Teilnahmeantrag
  • Erfüllung der Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Ausschlussgründe für die Teilnahme am Wettbewerb und am anschließenden VgV sind unter 5.1.9 dieser Bekanntmachung benannt. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft gibt eine Eigenerklärung ab (siehe Teilnahmeantrag).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Realisierungswettbewerb "WINDSBACH KLINGT UND LEBT I EIN HAUS FÜR MUSIK UND MITEINANDER - Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle in Windsbach zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds"

Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Hauses für Musik und Miteinander mit der dazugehörigen Freianlagenplanung im Umgriff des Gebäudes sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung der Flächen des Umfelds. Die Wettbewerbsaufgabe ist unter 2.1 dieser Bekanntmachung beschrieben. --- Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen vergeben. Dies ist zum einen die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses für das Umfeld der Stadthalle zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan (gemäß Merkblatt 51/52 der AKBW) als Grundlage für die weiteren Schritte. Zum anderen Planungsleistungen für die Erweiterung und Modernisierung der ehemaligen Stadthalle und die dazugehörigen Freianlagen (maximal 1.000 m2) für Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 und § 35 und Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 und § 40, mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 bis 5. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI § 34 Gebäudeplanung, HOAI § 39 und § 40 für Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5; Stufe 3: LPH 6-9). Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem nach Wettbewerb und Verhandlung erfolgreichen Team (Bietergemeinschaft Architekt und Landschaftsarchitekt) gesonderte Verträge über die Leistungen der jeweiligen Fachdisziplinen abzuschließen.

CPV 71200000, 71221000, 71222000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    ANGABEN ZUM AN DEN WETTBEWERB ANSCHLIESSENDEN VERHANDLUNGSVERFAHREN: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Bewerbergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten in diesem Rahmen als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Es gelten grundsätzlich die Ausschlussgründe nach VgV und GWB. --- EIGNUNGSKRITERIEN: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten Eignungskriterien nicht nachweisen können oder nicht fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen. Alle nachfolgend aufgelisteten Eignungskriterien sind nachzuweisen: --- (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 360.000 € (Architektur) und mindestens 80.000 € (Landschaftsarchitektur) pro Jahr betragen. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden (Architektur) und mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden (Landschaftsarchitektur) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherungsunternehmens muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. --- (2)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Namentliche Nennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Namentliche Nennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Erklärung zur Berufserfahrung (Architektur und Landschaftsarchitektur des Projektleiters/der Projektleiter; Mindestkriterium: 9 Jahre (für Projektleiter) und 5 Jahre (für Stellvertretung) Berufserfahrung.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link