Realisierungswettbewerb für ein Studierendenwohnheim in Tübingen

Was wird ausgeschrieben
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim schreibt einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Studierendenwohnheims auf dem ehemaligen Schiebeparkplatz aus. Gesucht werden Architektenteams in Kooperation mit Landschaftsarchitekten für die städtebauliche und architektonische Konzeption. Das Verfahren ist anonym und auf 15 Teilnehmer begrenzt.
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Ziel des Wettbewerbs ist es, für den Standort auf dem ehemaligen Schiebeparkplatz in Tübingen einen qualitätsvollen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Neubau eines Wohnheims für Studierende zu entwickeln. Ebenso sind die Freiflächen und -anlagen in die Planung miteinzubeziehen. Die neue Bebauung des ca. 3.838 m² großen Wettbewerbsgrundstücks soll in einem guten architektonischen und städtebaulichen Zusammenhang zur direkten Nachbarschaft stehen und auf die städtebauliche sowie funktionale Anforderungen sensibel und angemessen reagieren.// Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Konzeption der Neubebauung eines Wohnheims für Studierende in Tübingen.// Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 15 Teilnehmer/innen ausgelobt. Die Ausloberin wählt 4 Teilnehmer/innen vorab aus. Das Verfahren ist anonym.// Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekt/innen. Es sollen zwingend Teams aus Architekt/innenen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden.// Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.//
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant den Bau eines neuen Wohnheims für Studierende auf dem sogenannten Schiebeparkplatz in Tübingen. Um ein architektonisch hochwertiges und nachhaltiges Konzept zu finden, wird ein sogenannter Realisierungswettbewerb durchgeführt. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb, bei dem Architekten und Landschaftsarchitekten gemeinsam Entwürfe einreichen, die von einer Fachjury bewertet werden. Da es sich um ein nicht offenes Verfahren handelt, ist die Teilnehmerzahl auf 15 Teams begrenzt, von denen vier bereits vorab durch den Auftraggeber ausgewählt werden. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum in Campusnähe zu schaffen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der beruflichen Qualifikation als Architekt/in
- Nachweis der beruflichen Qualifikation als Landschaftsarchitekt/in
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach GWB §123
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Schwere Verfehlung: [ [ Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Architekten und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben: - Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in §123 vorliegen. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen. - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird - Eigenerklärung Verbot Beteiligung russischer Unternehmen// Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl: - fristgerechter Eingang der Bewerbung. - Bewerber-/ Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten. ] --- Eine Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV und RPW festgelegt.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, Anstalt des öffentlichen Rechts, beabsichtigt den Neubau eines Wohnheims für Studierende auf dem sogenannten Schiebeparkplatz im Bereich des Campusgeländes der Universitätsstadt Tübingen. Anlass ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende in unmittelbarer Nähe zu universitären Einrichtungen. Das Wettbewerbsgrundstück liegt im Tübinger Stadtteil „Universität“ zwischen denkmalgeschützten Institutsgebäuden der Universität in unmittelbarer Nähe zum Campusgelände, aber auch nahe bestehenden nord-westlich angrenzenden Wohngebäuden. Die städtebauliche Einbindung des Neubaus in diesen Kontext stellt damit eine zentrale planerische Aufgabe dar. Die Universitätsstadt Tübingen hat zusammen mit dem Studierendenwerk hierzu verbindliche Rahmenbedingungen formuliert. Neben der Aufnahme bestehender einzelner Gebäudefluchten ist ebenso ein sensibler Umgang mit dem ortsbildprägenden Baumbestand gefordert. Es soll ein städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugender Entwurf für ein Studierendenwohnheim entwickelt werden, welcher den wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen gerecht wird. Darüber hinaus wird eine umsichtige öffentlichkeitswirksame Nutzung des Erdgeschosses entlang der Wilhelmstraße gewünscht, wodurch eine aktive Schnittstelle zwischen dem studentischen Wohnen und dem öffentlichen Raum entstehen soll. Die Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe besteht somit in der Entwicklung eines Gebäudekonzepts, dass die funktionalen Anforderungen des studentischen Wohnens erfüllt und gleichzeitig den hohen städtebaulichen und freiräumlichen Anforderungen der Umgebung des Campus gerecht wird. Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 50% insgesamt zwischen 50 und 250 Punkte erreicht werden (1. Preis: 250 Punkte, 2. Preis: 200 Punkte und 3. Preis: 150 Punkte).
- quality30%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 30% insgesamt zwischen 30 und 150 Punkte erreicht werden.
- quality10%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden.
- cost10%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Punkte des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bietenden/ der Bietergemeinschaft gemachten Angaben und der daraus resulierenden Brutto-Gesamthonorarsumme nach der folgenden linearen Berechnungsmethode: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 5 Punkte. Alle anderen Angebote werden hierzu ins Verhältnis gesetzt.
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung