Neubau Feuerwehrhaus in Kressbronn am Bodensee – Realisierungswettbewerb
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Kressbronn a. B. schreibt einen einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel aus. Das bestehende Feuerwehrhaus ist zu klein für die aktuelle Mannschaftsstärke und den Fahrzeugbestand. Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Teams aus Architekt/-innen, Landschaftsarchitekt/-innen und Tragwerksplaner/-innen. Die Ausloberin wählt 7 von 25 Teilnehmern vorab aus. Gegenstand sind HOAI-Planungsleistungen für die Gebäudekonzeption.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 25 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym (§ 1 Absatz 4 RPW 2013) und wird in deutscher Sprache durchgeführt.(§ 5 Absatz Anlage I Nummer 20 RPW 2013). . Teilnahmeberechtigt sind Architekt/-innen in Bewerberteams mit Landschaftsarchitekt/-innen sowie Ingenieur/-innen der Fachrichtung Tragwerksplanung (oder vergleichbare Qualifikation). . Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Konzeption der Neubebauung eines Feuerwehrhauses in Kressbronn am Bodensee. . Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee sucht über einen Realisierungswettbewerb ein Planungsteam für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Baugebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist zu klein geworden – daher soll ein neues, auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen abgestimmtes Gebäude entstehen. Das Verfahren ist nicht offen: 25 Planungsbüros können sich bewerben, aber nur 7 werden zur Wettbewerbsteilnahme zugelassen. Teilnehmen dürfen nur interdisziplinäre Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Tragwerksplanern. Die Entwürfe werden zu 50 % nach gestalterischer Qualität, zu je 30 % nach Funktionalität und zu je 10 % nach Wirtschaftlichkeit bewertet. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Interdisziplinäres Team aus Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in und Tragwerksplaner/-in
- Nachweis der beruflichen Befähigung zur Berufsausübung
- Referenzen für vergleichbare öffentliche Hochbauprojekte
- Eignung nach VgV und RPW 2013
- Eigenerklärungen zu Insolvenzfreiheit, Steuern, Sozialabgaben und Compliance
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerbenden, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. . Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB, vorliegt und keine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen das Unternehmen wegen einer Straftat im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB, vorliegt; einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. . Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegt. . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§§ 123 Abs. 4 GWB). . Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. . Eigenerklärung, dass die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a. Befähigung zur Berufsausübung . b. die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) sowie . c. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Nachweise, dass die Eignungskriterien erfüllt werden, müssen jederzeit vom Unternehmen vorgelegt werden können. . Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerbenden auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Bei Bewerberteams, bzw. Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, können bei Nichtvorlage zum Ausschluss führen. Eine Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV und RPW festgelegt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gebiet Bachtobel. Das bestehende Feuerwehrhaus ist hinsichtlich Mannschaftsstärke und Fahrzeugbestand nicht mehr ausreichend dimensioniert. . Vor diesem Hintergrund soll am nordwestlichen Rand der Gemeinbedarfsflächen der städtebaulichen Neuentwicklung „Bachtobel“ ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Durch die Lage auf dem vorgesehenen Grundstück können Nutzungskonflikte mit angrenzenden Bereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der neue Standort bietet die Chance optimale Voraussetzungen im Hinblick auf Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personal und Fahrzeuge zu erzeugen und somit eine dauerhafte Sicherstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Eine besondere Herausforderung besteht darin, das neu entwickelte Quartier mit Wohnungsbau und Gemeinbedarfsflächen angemessen zu berücksichtigen. . Es ist von einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 2650m² auszugehen. Im Gebäude sind 12 Abstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in der Fahrzeughalle vorgesehen. . Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. . Teilnahmeberechtigt sind Architekt/-innen in Bewerberteams mit Landschaftsarchitekt/-innen sowie Ingenieur/-innen der Fachrichtung Tragwerksplanung (oder vergleichbare Qualifikation). . Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in / Landschaftsarchitekt/-in / Ingenieur/-in der Fachrichtung Fachplanung Tragwerksplanung oder eine vergleichbare Qualifikation zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Master, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 50% insgesamt zwischen 50 und 250 Punkte erreicht werden (1. Preis: 250 Punkte, 2. Preis: 200 Punkte und 3. Preis: 150 Punkte,...).
- quality30%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 30% insgesamt zwischen 30 und 150 Punkte erreicht werden. . Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes, Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes, Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des Raumprogramms, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften).
- quality10%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden.
- cost10%
Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Punkte des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bietenden/der Bietergemeinschaft gemachten Angaben und der daraus resultierenden Brutto-Gesamthonorarsumme nach der folgenden linearen Berechnungsmethode: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto- Gesamthonorarsumme erhält 5 Punkte. Alle anderen Angebote werden hierzu ins Verhältnis gesetzt.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung