TED·365804-2026

Realisierungswettbewerb für den Neubau einer Oberschule in Burgstädt

Sachsen
Burgstädt, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturwettbewerbSchulbauOeffentliche PlanungObjektplanungFreianlagen
Auftragswert
€40k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
15. Juni 2026
-28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Burgstädt schreibt einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 für den Neubau einer Oberschule aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude, Innenräume sowie die zugehörigen Freianlagen. Die Bearbeitungsdauer für den Wettbewerb ist auf 120 Tage angesetzt.

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Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 - Neubau Oberschule Burgstädt – Objektplanung Gebäude / Innenräume und Freianlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Burgstädt plant den Neubau einer Oberschule und sucht hierfür im Rahmen eines sogenannten Realisierungswettbewerbs nach geeigneten Entwürfen. Bei diesem Verfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) handelt es sich um einen nichtoffenen Wettbewerb, bei dem Architekten und Planer ihre Konzepte für das Gebäude, die Innenräume und die Außenanlagen einreichen. Der Wettbewerb dient dazu, die beste architektonische Lösung für das Schulprojekt zu finden, bevor die eigentliche Bauplanung beauftragt wird. Die Bearbeitungszeit für die Teilnehmer beträgt 120 Tage.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
€40k

Nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 - Neubau Oberschule Burgstädt – Objektplanung Gebäude / Innenräume und Freianlagen

CPV 71000000120 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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