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Winterdienstleistungen für die Autobahnmeisterei Neumünster

Schleswig-Holstein
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
DienstleistungenInfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWinterdienstAutobahnStrassenreinigungOeffentliche AusschreibungInfrastruktur
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Winterdienstleistungen für die Autobahnen A7, A210 und A215 im Bereich der Autobahnmeisterei Neumünster aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der Wintermonate. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der A 7, A 210 und A 215 in Zuständigkeit der AM Neumünster

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für ihre Autobahnmeisterei in Neumünster Unterstützung bei der Schneeräumung und Streuung auf den Autobahnen A7, A210 und A215. Ziel ist es, die Straßen auch bei winterlichen Wetterbedingungen sicher und befahrbar zu halten. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, was bedeutet, dass die Leistungen in zwei getrennte Pakete unterteilt wurden, auf die sich Unternehmen bewerben können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Erklärung zur Eignungsleihe oder Unterauftragnehmern bei Bedarf

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Position

1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung

CPV 90620000Frist 14. Aug. 2026
LOT-0002Position

1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung

CPV 90620000Frist 14. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
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    Preis

    100%
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    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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