Bodenbelagsarbeiten und Vorarbeiten im Rathaus Stühlingen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Stühlingen schreibt Bodenbelagsarbeiten für ihr Rathaus aus. Der Auftrag umfasst Vorarbeiten im Bestand sowie die Verlegung von Bodenbelägen inklusive Treppenstufen auf einer Fläche von 470 m². Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag über ein offenes Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
- Vorarbeiten im Bestand - Bodenbelag inkl. Treppenstufen 470m²
Die Stadt Stühlingen plant die Sanierung ihres Rathauses und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten. Der Auftrag umfasst die notwendigen Vorarbeiten im Bestand sowie die Verlegung von neuen Bodenbelägen und die Gestaltung der Treppenstufen auf einer Gesamtfläche von 470 Quadratmetern. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen die allgemeinen gesetzlichen Eignungskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen, insbesondere in Bezug auf Zuverlässigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen wie Steuerhinterziehung oder Insolvenz.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB
- Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis der Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 Lot- Vorarbeiten im Bestand - Bodenbelag inkl. Treppenstufen 470m²
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung