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Rasenmahd im Stadtgebiet Guben inklusive Ortsteile

Stadt GubenGuben, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Guben schreibt die Rasenmahd für das Stadtgebiet und die zugehörigen Ortsteile für das Jahr 2027 aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich in die Bereiche Oberstadt und Unterstadt gliedern. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rasenmahd im Stadtgebiet Guben einschl. Ortsteile 2027

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Guben sucht einen Dienstleister für die Pflege der Grünflächen im gesamten Stadtgebiet sowie in den dazugehörigen Ortsteilen für das Jahr 2027. Die Arbeiten umfassen das regelmäßige Mähen der Rasenflächen. Um den Auftrag für verschiedene Unternehmen zugänglich zu machen, wurde das Projekt in zwei geografische Gebiete aufgeteilt: Los 1 für die Oberstadt und Los 2 für die Unterstadt. Interessierte Firmen können sich für eines oder beide Lose bewerben, wobei der Zuschlag allein über den günstigsten Preis entschieden wird.

Garten- und LandschaftsbauÖffentliche VerwaltungGruenflaechenpflegeGartenbauOeffentliche AusschreibungKommunale DienstleistungenGuben
Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1 - Oberstadt

Rasenmahd im Stadtgebiet Guben einschl. Ortsteile 2027

CPV 77310000, 77300000Frist 28. Juli 2026
LOT-0002Los 2 - Unterstadt

Rasenmahd im Stadtgebiet Guben einschl. Ortsteile 2027

CPV 77300000, 77310000Frist 28. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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