Vermietung einer Rasenfläche im Hafen Norderney
Was wird ausgeschrieben
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG sucht einen Mieter für eine ca. 2.208 m² große Rasenfläche im Hafen von Norderney. Die Fläche steht ab dem 01.01.2027 zur Verfügung und soll vorrangig gastronomisch oder touristisch genutzt werden, wobei eine Bebauung ausgeschlossen ist. Der Mietvertrag ist auf eine Dauer von 1.825 Tagen (5 Jahre) angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort gebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Norderney. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des zur Insel Norderney gehörenden Hafens das Grundstück N20 mit einer Fläche von ca. 2.208 m² ab dem 01.01.2027 zur Verfügung. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Ab dem 01.01.2027 kann das Grundstück N20 im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses kartellrechtliche Verfahren zur Auswahl des Mieters für das Grundstück N20 durch.
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Betreiberin öffentlicher Seehäfen an der Nordseeküste, schreibt die Vermietung einer rund 2.208 Quadratmeter großen Rasenfläche im Hafen von Norderney aus. Das Grundstück ist ab Anfang 2027 verfügbar und soll primär für gastronomische Zwecke oder Freizeit- und Tourismusangebote genutzt werden; eine bauliche Veränderung oder Befestigung der Fläche ist dabei nicht gestattet. Alternativ ist eine Nutzung als Lager- oder Abstellfläche für hafenaffine Zwecke möglich, sofern dies rechtlich zulässig ist. Interessenten müssen die Genehmigungsfähigkeit ihrer geplanten Nutzung selbst prüfen. Der Mietvertrag ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt.
Aufteilung in Lose
1 LotUnter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Norderney ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar am gegenüberliegendem Festland (ca. 10 km Luftlinie) befindet sich im Hafen Norddeich der Bahnhof "Norddeich Mole", welcher die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A31) befindet sich ca. 30 km entfernt von Norddeich in der Nähe der Stadt Emden und ist von Norddeich über die B 72 erreichbar. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des Hafens Norderney das mit N20 bezeichnete Grundstück zur Verfügung. Diese Gewerbefläche ist eine Teilfläche von ca. 2.208 m² des Flurstücks 00046/265, Flur 1 tlw., Gemarkung Norderney. Eine Vergabe des Grundstücks ist jeweils nur im Ganzen möglich. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Das Grundstück N20 soll im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig ist, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und - fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter u. a. den Muster-Mietvertrag. Dieser wird folgende Mindestinhalte enthalten: a) Nutzungszweck; vertragliche Einbeziehung des von dem Mieter mit seinem Angebot eingereichten Betriebskonzepts; b) Mietzins: wertgesicherte Mindest-Mietzins i. H. v. mind. 6,00 EUR/m² jährlich; Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höher Beträge für das Grundstück bieten. c) Kaution: Mindestens in Höhe von drei Monatsmieten: d) Laufzeit: Fünf Jahre Grundlaufzeit und Option für den Mieter auf Verlängerung um fünf Jahre (auszuüben spätestens 2 Jahre vor Vertragsablauf). Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Das Grundstück N20 ist derzeit bereits in Nutzung und vertraglich bis einschließlich 31.12.2026 gebunden. Daher ist die Übergabe des Grundstücks an den neuen Ansiedler mit Wirkung zum 01.01.2027 möglich. Aufgrund des in der Zukunft liegenden Nutzungsbeginns wird der jeweilige Mietvertrag einige Besonderheiten zu konkretem Nutzungsbeginn und Rücktrittsrechten enthalten. Das Grundstück wurde bislang von dem jetzigen Nutzer zur Aufstellung von Strandkörben, sowie von Schaffung von Liege-, Grill- und Spielmöglichkeiten genutzt. Das Grundstück ist unbefestigt und wird ohne Bauwerke und Anlagen übergeben.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung