Rahmenzeitvertrag für Elektro-Fachplanung (HOAI) im öffentlichen Hochbau
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vergibt einen Rahmenzeitvertrag für Elektro-Fachplanungsleistungen im öffentlichen Hochbau. Der Vertrag deckt Teil- und Einzelabrufe aus den Leistungsphasen der HOAI ab, wobei jeder einzelne Abruf ein Honorarvolumen von bis zu 50.000 Euro nicht überschreiten darf. Die Vergabe erfolgt nach dem reinen Preisprinzip. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für die Region Dortmund und NRW.
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Rahmenzeitvertrag FbT ELT RUB, Bereich 1
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für Elektro-Fachplanungen im öffentlichen Hochbau. Es handelt sich um einen Rahmenzeitvertrag, das heißt, der Auftraggeber kann über einen bestimmten Zeitraum hinweg nach Bedarf einzelne Planungsleistungen abrufen. Jede einzelne Leistung wird dabei bis zu einem Wert von 50.000 Euro abgerechnet und deckt Teile der offiziellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Die Auswahl der Anbieter erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung als Elektro-Fachplaner
- Referenzen für öffentliche Hochbauprojekte
- Gültige Berufshaftpflichtversicherung
- Erfahrung mit HOAI-Leistungsphasen
- Nachweis ausreichender technischer Ausstattung
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 Lot(Teil-)Leistungen aus den Leistungsphasen der HOAI bis zu einem Honorarvolumen von 50.000EUR je Einzelabruf aus dem Hauptvertrag.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert