Rahmenvertrag zur Verwahrung von Fundtieren

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Kassel schreibt die Verwahrung von Fundtieren für einen neuen Rahmenvertrag aus, da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Der Auftrag umfasst die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung von Fundtieren im Stadtgebiet. Die Laufzeit beginnt mit dem Auslaufen des aktuellen Vertrages.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der bisherige Rahmenvertrag über die Verwahrung von Fundtieren läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Es wird ein Folgevertrag benötigt.
Die Stadt Kassel sucht einen Dienstleister für die professionelle Verwahrung und Versorgung von Fundtieren. Da der aktuelle Vertrag Ende 2026 endet, wird ein Nachfolgevertrag ausgeschrieben, um die tierschutzgerechte Betreuung der Tiere im Stadtgebiet sicherzustellen. Bieter müssen unter anderem eine behördliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Auftrag richtet sich an Tierheime oder vergleichbare Einrichtungen, die eine Notfallversorgung gewährleisten können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG
- Tierhalterhaftpflichtversicherung für Tierheime
- Nachweis über Meldung beim Heimtierregister
- Darstellung der Notfalllösung
- Eigenerklärung zur Eignung
- Tariftreueerklärung nach HVTG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben: Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung_Bezug_Russland, KS_Tariftreueerklaerung_HVTG, Nachweis der im Leistungsverzeichnis (LV) samt Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis geforderten Unterlagen, wenn diese nicht durch andere Anlagen dieser Ausschreibung bereits nachgewiesen sind: Ziff. 2d): Mitteilung über d. Heimtierregister, Ziff. 5a): reguläre Geschäftszeiten, Ziff. 5b) : Darstellung bereitgestellte Notfalllösung, Ziff. 5c) Muster Fundtieranzeige u.- übersicht, Ziff. 6a.) gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG, Ziff. 6 b.) Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zum Führen eines Tierheimes (siehe auch Ziffer 11 c in der Anlage 1 zum LV).
Aufteilung in Lose
1 LotDer bisherige Rahmenvertrag über die Verwahrung von Fundtieren läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Es wird ein Folgevertrag benötigt.
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung