Rahmenvertrag zur Streckenreinigung für die Autobahnmeisterei Limbach 2026 bis 2028
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für die Streckenreinigung im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Limbach aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über zwei Jahre von 2026 bis 2028. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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RV Streckenreinigung AM Limbach 2026 bis 2028
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung der Autobahnstrecken im Bereich der Autobahnmeisterei Limbach. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, der sicherstellen soll, dass die Fahrbahnen und Nebenanlagen sauber und verkehrssicher bleiben. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation der Reinigungsleistungen entscheidend für den Erfolg der Bewerbung. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch verschiedene Nachweise, etwa zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotRV Streckenreinigung AM Limbach 2026 bis 2028
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung